Honorarverteilungsmaßstab

Die Verteilung der mit den Krankenkassen vereinbarten Gesamtvergütung an die Berliner Zahnärzte erfolgt mittels Honorarverteilungsmaßstab, kurz HVM. Der HVM dient dazu, die begrenzte Gesamtvergütung leistungsproportional auf die einzelnen Zahnärzte zu verteilen.

Lesen Sie hier den aktuellen HVM seit 01.01.2013 der KZV Berlin und die dazugehörigen Anlagen 1 und 2.

HVM für KFO

Bei Budgetüberschreitungen der Gesamtvergütungen/der für die kieferorthopädische Behandlung zur Verfügung stehenden Honorarvolumen je Krankenkasse  – ohne Material- und Laborkosten – muss mit Gültigkeit auch für das Kalenderjahr entsprechend eine quotierte Honorarberichtigung für die Berliner Versicherten der Wohnort-Primärkassen und der Wohnort-Ersatzkassen erfolgen gemäß HVM, Anlage 2, Abschnitt III.

Praxisindividueller HVM für KCH, PAR und KBR für Primär- und Ersatzkassen

Gemäß HVM Anlage 1 müssen die vorläufigen quartalsweisen praxisindividuellen Honorareinbehalte für KCH, PAR und KBR durchgeführt werden, und zwar für die Berliner Versicherten der Wohnort-Primärkassen und der Wohnort-Ersatzkassen. Gemäß HVM werden bis zu dem quartalsweisen individuellen Praxisgrenzwert (Punktmenge/Fall) die Leistungen mit den festgelegten Punktwerten vergütet. Jenseits der individuellen Praxisgrenzwerte wird der Punktwert für die überschreitende Punktmenge gekürzt. Die Absenkung des Punktwertes erfolgt in Stufen.

Die Basisgrenzwerte für die Abrechnungsarten KCH, PAR und KB betragen ab dem 01.01.2025:

Wohnort-Primärkassen Punkte Wohnort-Ersatzkassen Punkte
Zahnärzte 95 Zahnärzte 115
Kieferorthopäden 42 Kieferorthopäden 45
MKG-Oralchirurgen 219 MKG-Oralchirurgen 235

Die aktuellen Grenzwerttabellen ab 01.01.2025 haben wir Ihnen rechts als Downloads bereitgestellt.

Neue HVM-Rechner 2025

+++ Jetzt neu auch für MKG-/Oralchirurgie und KFO +++

Die HVM-Rechner zeigen Ihnen die noch offenen Punktevolumen bzw. die zu erwartende HVM-Kürzung im Quartal an. Führen Sie selbst eine Modellberechnung durch:

Sie benötigen hierzu die Anzahl Ihrer KCH-Fälle (nur Wohnort-Berlin-Versicherte – ohne Fremdfälle und Sonstige Kostenträger), die Gesamtpunktmenge aus KCH, PAR* und KBR (ohne IP u. FU, ohne BEMA-Pos. 174a/b, ohne BEMA-Pos.: 107a, 151, 152a/b, 153a/b, 154, 155, 161a-f, 162a-f, 165, 171a/b, 172a/b, 173a/b, 182a/b) und den Praxisfaktor. Tragen Sie alle Daten in die Berechnungsmatrix ein.

Das Rechenergebnis entspricht in etwa der tatsächlichen HVM-Kürzung.

Die neuen HVM-Rechner (Stand 01.01.2025) finden Sie hier: 

Zahnärzte

MKG-/Oralchirurgen

Kieferorthopäden

Im HVM unberücksichtigt bleiben folgende PAR-Fälle: 

Fälle nach § 22a SGB V mit Leistungen der systematischen PAR-Therapie für Patienten mit Pflegegrad oder Eingliederungshilfe und Fälle für Behandlungen außerhalb der systematischen PAR-Rili (vulnerable Gruppen).

Bitte beachten Sie, dass dafür ab sofort die notwendige Kennzeichnung mit „P“, „E“ oder „S“ in ein eigenes Feld „Kennzeichen Par. 22a“ einzutragen ist.

Sofern in diesem Feld bei der Behandlung von Versicherten gemäß § 22a SGB V eine der folgenden Angaben erfolgt ist, bleiben diese PAR-Fälle im HVM unberücksichtigt.:

  • "P" für Pflegegrad nach § 15 SGB XI
  • "E" für Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX
  • "S" für Behandlung außerhalb der systematischen PAR-Rili (verkürzte Behandlungsstrecke)

 Fragen zur PAR-Abrechnung: Ihre Ansprechpartner erreichen Sie unter

Hotline Telefon E-Mail
PAR 89004-404 par(at)kzv-berlin.de
  • News-Portal

    Neben unseren Rundschreiben informieren wir Sie aktuell auf unserem News-Portal über Themen aus: Beruf & Politik, Abrechnung, Recht, Praxis & Team, Telematik, Amtliches, ZahnMedizin

Termine

HVM-Hotline

Tel. 030 89004-422
Fax 030 89004-46136
vertragswesen(at)kzv-berlin.de

01.01.2024 - 30.06.2024

01.07.2024 - 31.12.2024

seit 01.01.2025

Webcode: W00156