Stelle nach § 81a SGB V

Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen

– Fehlverhalten von Zahnärzten –

Nach § 81a SGB V richten die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen "organisatorische Einheiten ein, die Fällen und Sachverhalten nachzugehen haben, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben der jeweiligen (…) Vereinigung (…) hindeuten."

Die Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen geht somit Hinweisen nach, die die rechtswidrige Verwendung von Geldern der gesetzlichen Krankenkassen betrifft. Strafrechtlich erhebliche Fälle zeigt die Stelle bei der Staatsanwaltschaft an.

Ihre Ansprechpartnerin:

Frau Schwarz
Tel. 030 89004-147
Fax 030 89004-46081
fehlverhaltensbekaempfung(at)kzv-berlin.de

  • News-Portal

    Neben unseren Rundschreiben informieren wir Sie aktuell auf unserem News-Portal über Themen aus: Beruf & Politik, Abrechnung, Recht, Praxis & Team, Telematik, Amtliches, ZahnMedizin

Termine

KZV Berlin

Georg-Wilhelm-Str. 16
10711 Berlin
Tel. 030 89004-0 (Zentrale)
Fax 030 89004-102
kontakt(at)kzv-berlin.de

alle Ansprechpartner

Öffnungszeiten

Montag 08:30 Uhr-16:30 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr-16:30 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr-16:30 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr-16:30 Uhr
Freitag 08:30 Uhr-15:00 Uhr

Satzung der KZV Berlin

vom 13. September 2004 (veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin am 15. Oktober 2004) in der Fassung des 9. Nachtrages vom 18. Juni 2018 (veröffentlicht im Amtsblatt am 31.08.2018)

  • pdf

    Satzung

    Erste Seite der Satzung der KZV Berlin
  • pdf

    Anlage 2

    Disziplinarordnung
  • pdf

    Anlage 3

    Entschädigungsordnung

Webcode: W00130