Stelle nach § 81a SGB V
Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
– Fehlverhalten von Zahnärzten –
Nach § 81a SGB V richten die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen "organisatorische Einheiten ein, die Fällen und Sachverhalten nachzugehen haben, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben der jeweiligen (…) Vereinigung (…) hindeuten."
Die Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen geht somit Hinweisen nach, die die rechtswidrige Verwendung von Geldern der gesetzlichen Krankenkassen betrifft. Strafrechtlich erhebliche Fälle zeigt die Stelle bei der Staatsanwaltschaft an.
Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Schwarz
Tel. 030 89004-147
Fax 030 89004-46081
fehlverhaltensbekaempfung(at)kzv-berlin.de