Elektronischer Heilberufsausweis

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist der Oberbegriff für den Heilberufsausweis aller im Gesundheitswesen approbierten Heilberufler. Für Zahnärzte ist das der elektronische Zahnarztausweis (eZAA).

Der eHBA ist ein Ausweisdokument, welches ausschließlich dem Inhaber, also dem Zahnarzt, zugeordnet ist und diese als Person, beispielsweise gegenüber den Anwendungen in der Telematikinfrastrukur (TI) authentisieren kann. 

eHBA-Pflicht

Mit Blick auf das E-Rezept und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) muss jeder Zahnarzt (auch Angestellte, sofern unterschriftsberechtigt), der eine entsprechende Verordnung elektronisch ausstellt, diese mit seinem eigenen eHBA signieren.

Mit dem eHBA können qualifizierte elektronische Signaturen (QES) erstellt werden, die ein Pendant einer manuellen Unterschrift darstellen. Die für die Signatur notwendige PIN darf deshalb nur dem Karteninhaber bekannt sein! Auch außerhalb der TI können beliebige rechtsverbindliche Verträge mit der elektronischen Signatur des eHBA abgeschlossen werden. Zudem können mit dem eHBA auch Dateien und Nachrichten verschlüsselt werden.

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