Digitale Barrierefreiheit

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Öffentliche Stelle/Geltungsbereich

Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin (KZV Berlin)
Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR)
Georg-Wilhelm-Str. 16
10711 Berlin

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Webauftritte
ww.kzv-berlin.de und
news.kzv-berlin.de. 

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit BITV 2.0

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

  1. Bilder und Bedienelemente haben teilweise keinen oder einen unzureichenden Alternativtext.
  2. Bestimmte Inhalte oder Bedienelemente und Funktionen sind nicht oder fehlerhaft strukturiert. So fehlen Seitentitel oder sind uneindeutig oder Überschriftenhierarchien werden nicht oder ungenügend eingehalten, so dass die Lese-Reihenfolge nicht immer logisch ist.
  3. Formulare verfügen über keine automatischen Vorschläge zur Vervollständigung der Eingabefelder und über keine oder eine ungenügende Korrekturunterstützung bei Fehlern.
  4. Wichtige Informationen und Links werden nicht ausreichend hervorgehoben. Links sind teilweise nicht aussagekräftig oder fehlerhaft.
  5. Der Webauftritt weist diverse Kontrastfehler auf, das Verhältnis von Textfarbe zur Hintergrundfarbe entspricht nicht immer der Vorgabe von mindestens 4,5:1.
  6. Mit der Tastatur sind nicht alle Elemente der Seite erreich- oder bedienbar (Anforderung 9.2.1.1 Tastatur der EN 301 549).
  7. Übersprünge von Bereichen und Inhalten sind nicht ausreichend gut möglich.
  8. Nutzerdefinierte Präferenzen, wie zum Beispiel der Dark Mode des Betriebssystems oder Browsers oder individuelle Einstellungen zu Schriftart und -größe, sind nicht möglich.
  9. Nicht alle Informationen sind in Leichter Sprache vorhanden, Informationen in Deutscher Gebärdensprache fehlen noch.
  10. Nicht alle PDF-Dokumente liegen in einer barrierefreien Form vor.

Maßnahmen und Zeithorizont

Wir erarbeiten derzeit einen Zeit- und Maßnahmenplan zur Behebung der beschriebenen Mängel.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25.11.2024 erstellt.

Die Aussagen dieser Erklärung wurden zuletzt am 25.11.2024 überprüft.

Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle durch eine Selbstbewertung.

Feedbackmechanismus/Barrieren melden

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte:

Abt. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030 89004 168 
E-Mail: presse(at)kzv-berlin.de

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit (Durchsetzungsverfahren)

Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von einem Monat keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben.

Kontaktformular

Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit

Leichte Sprache

© European Easy-to-Read Logo: Inclusion Europe
More information at www.inclusion-europe.eu/easy-to-read

Deutsche Gebärdensprache

Zwei Hände bewegen sich
© Gebärdensprache

Hier ist die Erklärung zur Barrierefreiheit als Video in Gebärdensprache und der Videoinhalt als Text zum Nachlesen geplant.