Schienen | PAR-Behandlung
K1b Aufbissbehelfe mit adjustierter Oberfläche
Ein adjustierter Aufbissbehelf im Zusammenhang mit einer PAR-Behandlung ist im Einzelfall durchaus möglich. Werden gleichzeitig mit einer systematischen Behandlung von Parodontopathien Maßnahmen zur Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen erforderlich, so ist dem Behandlungsplan für Kiefergelenkserkrankungen der Parodontalstatus zur Einreichung bei der Krankenkasse beizufügen.
K4 semipermanente Schienung
Bei gelockerten Zähnen im Rahmen einer systematischen PAR-Behandlung ist die semipermanente Schienung abrechenbar. Die Abnahme dieser festsitzenden Schienung kann über die GOÄ-Nr. 2702 abgerechnet werden. Wird gleichzeitig mit einer PAR-Behandlung eine Behandlung mit Kiefergelenkserkankungen erforderlich, so ist dem Behandlungsplan für Kiefergelenkserkrankungen der Parodontalstatus zur Einreichung bei der Krankenkasse beizufügen.
Der Genehmigungsverzicht bei der Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen bleibt vom EBZ unberührt. Die Behandlungspläne werden wie bisher im PVS erstellt, aber nicht via KIM an die Krankenkassen übermittelt. Das Feld EBZ-Antragsnummer des Behandlungsplans bleibt bei Genehmigungsverzicht leer.
Behandlungspläne, für die ein Genehmigungsverfahren notwendig ist, müssen über das EBZ mit Antragsnummer zur Kostenübernahme an die Krankenkasse gesendet werden:
- AOKen/BKKen/Knappschaft-Versicherte mit Wohnsitz außerhalb Berlins
- Alle Versicherten mit Kennzeichnung „Besonderer Personengruppe 6/7/8
- Privatunfälle
- Strahlenschutzschienen
Das bedeutet: Ein KB-Abrechnungs-Modul wird zwingend erforderlich. Das Erfassen der Fälle über das Serviceportal würde hiermit entfallen.