Junge Zahnärzte
Welche Möglichkeiten habe ich nach dem Studium? Wo kann ich mich fortbilden? Und worauf muss ich achten, wenn ich mich niederlassen will? Hier finden Sie wertvolle Hinweise zum Thema Job und Karriere.
Wer sein Staatsexamen bestanden und die Approbation in Händen hat, darf zwar schon behandeln – aber nur Privatpatienten. Daher steht nach dem Studium eine zweijährige Asssistenzzeit an.
Wer möchte, kann sich nach erfolgreichem Abschluss des Studiums weiterbilden und damit seine Berufsperspektiven erweitern. Es gibt dafür mehrere Möglichkeiten. Weiter Informationen finden Sie auf der Website der Zahnärztekammer Berlin.
Nach der Assistenzzeit befinden sich junge Zahnärzte an einer Weggabelung, von der schmalere Pfade (Auszeit oder berufliche Tätigkeit außerhalb der Zahnmedizin), vor allem aber zwei breite Straßen abzweigen: die Anstellung und die Niederlassung. Beide Varianten bieten Vor- und Nachteile.
Das Angestelltenverhältnis als Zahnarzt
Zum Berufseinstieg empfiehlt es sich meist, zunächst Erfahrungen im Angestelltenverhältnis als Zahnarzt zu sammeln. Wirtschaftlich ist das risikofreier als die Selbstständigkeit, da man nicht mit seinem eigenen Vermögen für die Zahnarztpraxis haftet. Außerdem bleibt man als Angestellter Zahnarzt flexibler, da man mit festen Urlaubszeiten kalkulieren und sich noch besser in verschiedene Richtungen orientieren kann.
Dies sieht man auch an den Zahlen aus dem Jahrbuch 2016 der KZBV: Insgesamt 10.142 Zahnärztinnen und Zahnärzte sind in Deutschland Ende des zweiten Quartals 2016 bei Vertragszahnärzten angestellt. Insbesondere Berufsanfänger haben dabei in den vergangenen Jahren ein Angestelltenverhältnis gewählt, Tendenz steigend. Doch trotz oder gerade wegen der vielen Zahnärztinnen und Zahnärzte, die eine Anstellung vorziehen, gibt es viele gute Chancen für eine Niederlassung. Ob Praxisübernahme oder Neugründung, Einzelpraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft – die Modelle der Niederlassung sind vielfältig. Doch woher weiß ich, ob die Selbstständigkeit etwas für mich ist?
Die Niederlassung als Zahnarzt
Die Selbstständigkeit als Zahnarzt sollte wohl überlegt sein, da man hier durch falsche Kalkulationen schnell in die Verschuldung geraten kann, gerade dann, wenn eine Praxisübernahme sehr günstig erscheint und daher vorschnell ein Entschluss zur Niederlassung als Zahnarzt gefasst wird. Dabei kann diese Entscheidung aufgrund der derzeitigen Marktsituation ruhig einige Zeit in Anspruch nehmen: Ein großes Angebot an Praxen steht einem nur geringen Anteil an Kaufinteressenten gegenüber.
Daher sollte sich jeder Zahnarzt vor der Entscheidung zur Niederlassung einige Fragen stellen, um sich über die eigenen Wünsche und Bedürfnisse klar zu werden. Zu diesen Fragen zählen beispielsweise:
- Brauche ich eher Sicherheit oder kann ich gut mit Risiken umgehen?
- Welchen Stellenwert nimmt die Arbeit in meinem Leben ein?
- Bin ich eher ein Einzelgänger oder arbeite ich lieber im Team?
- Übernehme ich gerne Verantwortung und führe Personal oder bin ich eher Mitläufer im Team?
- Was sind meine fachlichen Fähigkeiten und Qualifikationen?
- Bin ich bereit, mich mit Zahlen und Strukturen zu befassen?
- Wie viel Geld möchte ich verdienen und welchen Stellenwert nimmt Geld in meinem Leben ein?
Vielleicht helfen diese und ähnliche Fragen bereits, sich bei der Entscheidung zwischen Niederlassung und Anstellung etwas sicherer zu werden. Wichtig als Führungspersönlichkeit einer Zahnarztpraxis sind Eigenschaften wie Kommunikationsstärke, klare Zielvorstellungen sowie ein guter Umgang mit Risiken und viel Verantwortung. Daher sollte man diese Eigenschaften mitbringen, um als selbstständiger Arzt wirklich erfolgreich zu sein.
Wenn eine gemeinschaftliche Berufsausübung in Betracht gezogen wird, sollte man die obenstehenden Fragen auch mit seinem möglichen Partner durchgehen, um somit festzustellen, ob sich beide Seiten nicht nur fachlich, sondern auch menschlich gut ergänzen und eine Partnerschaft damit erfolgsversprechend ist.
Vorteile kurz und knapp
Angestelltenverhältnis
- mehr Flexibilität
- weniger Risiko
- weniger Verantwortung
- zahnmedizinische Behandlungen statt Auseinandersetzung mit Zahlen und Strukturen
Niederlassung
- größeres Gehalt
- Selbstverwirklichung (Praxisgestaltung, Freiheiten bezüglich der Behandlungsformen etc.)
- mehr Verantwortung
- Auseinandersetzung mit Zahlen und Strukturen
Selbstverständlich können einige der hier aufgelisteten Vor- oder Nachteile je nach Person auch nicht zutreffen. Beispielsweise kann für den einen, der Freude daran hat, sich mit Zahlen und Strukturen zu beschäftigen, dieser Aspekt ein Vorteil bei der eigenen Niederlassung sein, für jemand anderen ist dies vielleicht der größte Nachteil an der Selbstständigkeit. Auch die Übernahme von Verantwortung kann für den einen ein Vorteil, für den anderen ein Nachteil sein.
Gehalt der Praxisinhaber
Wie die KZBV in ihrem Jahrbuch veröffentlicht hat, beträgt der durchschnittliche Praxisgewinn eines/r Praxisinhabers/in rund 114.000 Euro im Jahr. Dabei liegen jedoch 60 Prozent der Praxisinhaber/innen unter diesem Wert.
Durch die Aufteilung der anfallenden Kosten bei kapitalbeteiligten Partner/innen von Gemeinschaftspraxen und Praxisgemeinschaftspartner/innen können diese Jahresdurchschnittswerte auch schonmal bei 170.000 bis 180.000 Euro liegen. Je nach Auslastung und Optimierung der Praxis sind dies natürlich nur ungefähre Werte, die im Einzelfall durchaus stark variieren können.
Gehalt der angestellten Zahnärzte
Als angestellter Zahnarzt liegt das Jahreseinkommen laut KZBV bei durchschnittlich 30 Prozent der von ihm oder ihr erwirtschafteten Honorareinnahmen. Durch eigene fachliche Spezialisierungen, die das Behandlungsspektrum der Praxis erweitern, Überzeugung der Patienten von Prophylaxeleistungen und andere Tätigkeiten können jedoch attraktive Sonderkonditionen mit dem Praxisinhaber ausgehandelt werden, die das eigene Honorar deutlich steigern. Der Umsatz eines zahnärztlichen Unternehmers bleibt jedoch bei weitem höher als das eines angestellten Zahnarztes.
Da Geld für jeden Zahnarzt eine unterschiedlich große Rolle spielt, ist die Entscheidung für oder gegen eine Niederlassung oder eine Anstellung immer individuell zu treffen. Daher: Nehmen Sie sich Zeit, um ihre Wünsche und Ziele im Leben zu reflektieren. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg, egal, für welchen Weg Sie sich letztlich entscheiden!
Die KZV Berlin bietet verschiedene Veranstaltungs- und Fortbildungsmöglichkeiten, die sich speziell an junge Zahnärzte richten.
Für Vorbereitungsassistenten und angestellte Zahnärzte
Konservierend/chirurgische Abrechnung (Seminar A):
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Kieferbruch- und Parodontitisabrechnung (Seminar B):
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ZE-Seminar 1:
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ZE-Seminar 2:
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ZE-Seminar 3:
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Existenzgründer-Seminar:
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Für neu zugelassene Zahnärzte
Erstabrechner-Seminar: Als Unterstützung in den Start ins "Abrechnungsleben" bietet die KZV Berlin ein Seminar an, in dem Erstabrechner einen Leitfaden von A bis Z erhalten. Hierzu werden Sie automatisch mit den Zulassungsunterlagen benachrichtigt und eingeladen. Im Einzelnen: Teil 1: Vertragszahnärztliche Versorgung | KCH- Leistungen BEMA | Endo-Richtlinie
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Teil 2: Systematische Parodontitisbehandlung (neue PAR-Richtlinie Juli 2021) | UPT-Versorgungsstrecke
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Zum Veranstaltungskalender
Welche Rolle haben die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und die Zahnärztekammern und wie können sie helfen? Die Standesorganisationen der Zahnärzte, also Zahnärztekammern, Kassenzahnärztliche Vereinigungen sowie die Bundeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, haben wichtige Aufgaben – innerhalb der Zahnärzteschaft wie auch nach außen.
Sie stellen die Interessenvertretung der Zahnärzteschaft gegenüber Behörden, Gesetzgeber, Ministerien sowie privaten bzw. gesetzlichen Krankenkassen dar. Durch Öffentlichkeitsarbeit wirken sie bei der politischen Willensbildung in Bezug auf die Zahngesundheit mit. Zahnärzte müssen in der Zahnärztekammer (ZÄK) Mitglied sein, Vertragszahnärzte zudem in der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV).
Zu den Aufgaben der Zahnärztekammern zählen zum Beispiel die Schaffung und Überwachung einer einheitlichen Berufsauffassung, Überwachung der Berufsordnung, arbeitsmedizinische Untersuchungen, die Regelung der Berufsgerichtsbarkeit, das Schlichten von Streitigkeiten der Zahnärzte untereinander oder mit Patienten, die Bestellung von Gutachtern, Berufsausbildung des zahnärztlichen Fachpersonals und die Organisation der Altersvorsorge durch Versorgungswerke.
Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen wiederum sind für die zahnärztliche Versorgung der gesetzlich Versicherten verantwortlich, organisieren den Notdienst, vermitteln Patienten auf Wunsch einen Zahnarzt für eine Zweitmeinung zu einer geplanten Behandlung, überwachen die Tätigkeit der Vertragszahnärzte und beraten die Patienten über die zahnmedizinische Versorgung und allgemein zur zahnmedizinischen Gesundheit und Vorsorge. Vor allem aber handeln sie die Verträge mit den Krankenkassen aus, übernehmen die Abrechnung zwischen Vertragszahnärzten und Krankenkassen und überprüfen die Wirtschaftlichkeit.
Beide Organisationen leisten besonders dem angehenden Zahnarzt aber auch vielfache Hilfe und Unterstützung und sollten bei vielen Fragen und Problemfällen erste Ansprechpartner sein. So organisieren sie etwa Fortbildungsveranstaltungen und helfen bei der Suche nach einem Praxisstandort, sei es per Übernahme oder Neugründung. Zudem bieten sie Jobbörsen, durch die man etwa Assistenzstellen, Zahnärzte als Mitarbeiter für die Praxis sowie Praxispersonal finden kann – oder Jobs in einer Zahnarztpraxis.
Auch zu Qualitätsmanagement und anderen Problemen und Aufgaben beim Führen einer Praxis leisten sie Hilfestellung, sei es durch Broschüren und Bücher, durch Kurse und Seminare, durch Musterverträge für alle möglichen Konstellationen und wenn nötig durch individuelle juristische Beratung. Bei entsprechenden Streitfällen mit Kassenpatienten ist die KZV, mit Privatpatienten die Kammer zuständig.
Nur eine gelebte Selbstverwaltung hat Bestandskraft
Selbstverwaltung bedeutet Selbstorganisation, aber vor allem Mitgestalten und Mitbestimmen. Nur Zahnärzte wissen, wie Zahnmedizin in der Praxis funktioniert. Und somit dürfen Entscheidungen, die die Praxistätigkeit unmittelbar betreffen, nicht über die Köpfe der Zahnärzte hinweg, sondern müssen von und mit ihnen getroffen werden. Das Feld gänzlich anderen zu überlassen und auf Selbstverwaltung zu verzichten, hieße Staatsmedizin, Fremdbestimmung und Entscheidungen am grünen Tisch – mit verheerenden Auswirkungen auf die Praxis. Selbstverwaltung ist ein Privileg, das nicht preisgegeben werden darf.
Immer neue Gesetze, Richtlinien und Verordnungen zwängen Zahnärzte in ein Korsett aus organisatorischen und ökonomischen Vorgaben zu Lasten der Freiberuflichkeit. Dies gilt es zu bremsen. Die Selbstverwaltungskompetenzen müssen erhalten bleiben. Das aber funktioniert nur mit dem entsprechenden standespolitischen Engagement.
Wahl zur Vertreterversammlung
Die Wahl zur Vertreterversammlung ist für alle Wahlberechtigten die Möglichkeit, entweder sich selbst standespolitisch zu engagieren oder ihren berufspolitischen Anliegen in der zahnärztlichen Selbstverwaltung Gewicht zu verleihen. Eine hohe Wahlbeteiligung ist auch immer Ausdruck einer breiten Unterstützung durch die Mitglieder der KZV Berlin – sowohl für den Vorstand als auch für die Selbstverwaltung allgemein. Wahlrecht ist ein wesentlicher Bestandteil der Demokratie, der nicht leichtfertig ungenutzt bleiben sollte.
Miteinander ins Gespräch kommen
Um Sprachrohr für alle zu sein, will die KZV Berlin mit allen Mitgliedern verstärkt ins Gespräch kommen. Nur so lässt sich herausfinden, wo der Schuh drückt und welche Angebote verbessert werden können.
Die Veranstaltungsreihe "KZV-Vorstand unterwegs" bietet Gelegenheit, sich auszutauschen. Wann der Vorstand in den Bezirken zu Gast ist, erfahren Sie rechtzeitig in den Publikationen der KZV Berlin.
Sie haben Fragen oder möchten uns etwas mitteilen? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Holger Wannenwetsch
Tel.: 030 89004-168
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