Narkose

Anwendung der Narkose-Richtlinie in der vertragszahnärztlichen Versorgung

Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind nur medizinisch notwendige Narkosen zu veranlassen:

„Eine zentrale Anästhesie (Narkose) oder Analgosedierung gehört dann zur Leistungspflicht der GKV, wenn im Zusammenhang mit zahnärztlichen Leistungen eine andere Art der Schmerzausschaltung nicht möglich ist. Die Leistung ist im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zu erbringen."

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Tel. 030 89004-401
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Einreichungstermine

Letzter Einreichungstermin für die Monatsabrechnung:
KB | PAR | ZE 11/2024
Montag, 02.12.2024

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Letzter Einreichungstermin für die Quartalsabrechnung:
KCH | KFO IV. Quartal 2024
Montag, 06.01.2025

Einreichungstermine 2024

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