Technische Voraussetzungen
Grundvoraussetzung für die Nutzung der TI ist ein Internetzugang. Ein einfacher DSL-Anschluss reicht dabei aus. Sollte das VSDM im Einzelfall aufgrund einer technischen Störung nicht möglich sein, erlischt die Pflicht zum VSDM für diesen konkreten Fall.
Für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur sind verschiedene Komponenten erforderlich. Für alle gelten hohe Anforderungen an Funktionalität und Sicherheit. Deshalb dürfen zum Beispiel nur Konnektoren und Kartenterminals genutzt werden, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert und von der gematik zugelassen sind.
Die folgende Übersicht stellt die einzelnen Komponenten im Detail vor. Neben der Funktion ist dargestellt, wo und ab wann die Komponenten voraussichtlich bestellt werden können und wer Ansprechpartner für die Praxen ist.
Funktion: Der Zugang zur TI erfolgt über einen Konnektor. Er ähnelt einem DSL-Router, arbeitet allerdings auf einem deutlich höheren Sicherheitsniveau. Er stellt ein sogenanntes virtuelles privates Netzwerk (VPN) zur TI her, das eine Kommunikation unter Einsatz moderner Verschlüsselungstechnologien völlig abgeschirmt vom Internet ermöglicht. Der Konnektor ist mit den stationären Kartenterminals der Praxis sowie dem PVS per Netzwerk verbunden. Es dürfen nur Geräte verwendet werden, die von der gematik zugelassen sind.
Bezug/Ansprechpartner: Zahnärzte wenden sich vor der Bestellung am besten zunächst an ihren PVS-Hersteller beziehungsweise ihren Systembetreuer, da für den Anschluss an die TI auch das PVS angepasst werden muss. Die gematik veröffentlicht auf ihrer Website www.gematik.de, welche Konnektoren zugelassen sind.
Funktion: Die neuen E-Health-Kartenterminals sind notwendig, um Online-Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte nutzen zu können – zunächst das VSDM. Über die Geräte erfolgt auch die Anmeldung der Praxis an der TI. Dazu wird der Praxisausweis (SMC-B) in das Kartenterminal gesteckt. Der elektronische Heilberufeausweis wird ebenfalls über die Terminals eingelesen werden können. Die Geräte müssen von der gematik zugelassen sein.
Erhältlich ab: Es gibt derzeit zwei zugelassene stationäre Kartenterminals.
Bezug/Ansprechpartner: Erster Ansprechpartner für Zahnärzte sollte auch hier der PVS-Hersteller oder Systembetreuer sein. Die gematik veröffentlicht auf ihrer Website www.gematik.de, welche Kartenterminals (eHealth-KT) zugelassen sind.
Funktion: Mobile Lesegeräte arbeiten ausschließlich im Offline-Betrieb: Eine Prüfung und Aktualisierung der Versichertenstammdaten ist damit nicht möglich.
Mobile Kartenterminals können zeitlich unabhängig von den anderen Komponenten bestellt, angebunden und abgerechnet werden.
Bezug/Ansprechpartner: Auch hier ist der erste Ansprechpartner der PVS-Hersteller oder Systembetreuer. Die gematik veröffentlicht auf ihrer Website www.gematik.de, welche mobilen Kartenterminals (mob-KT) zugelassen sind.
Funktion: Den Praxisausweis benötigen Praxen zur Registrierung als medizinische Einrichtung, damit der Konnektor eine Verbindung zur TI aufbauen kann. Die Karte wird bei der Installation der TI-Technik in eines der Kartenterminals gesteckt und über eine PIN aktiviert. Es wird daher je Standort eine SMC-B benötigt, das heißt bei Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften mindestens eine, bei überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften und Zweigpraxen in der Regel eine je Standort, um von jedem Standort aus einen Zugriff auf die Versichertenstammdaten zu erhalten. Weitere Informationen zum Thema Praxisausweis können sie auf der Website der KZBV einsehen.
Bezug/Ansprechpartner: Damit sichergestellt ist, dass nur berechtigte Nutzer den Zugang zur TI erhalten, gelten für die Ausgabe der Praxisausweise besondere Sicherheitsanforderungen. Die SMC-B wird über die für die Praxis zuständige KZV bei einem dafür von der KZBV zugelassenen Anbieter online beantragt. Hierfür stellt die KZV in einem geschützten Bereich ihres Internetportals entsprechende Informationen und Links zur Verfügung. Nachdem der Antrag gestellt wurde, bestätigt die KZV gegenüber dem SMCB-Anbieter, dass der jeweilige Antragsteller eine von ihr zugelassene Vertragszahnärztin oder ein von ihr zugelassener Vertragszahnarzt ist und damit das Attribut "Zahnarztpraxis" in die SMC-B aufgenommen werden darf.
Erhältlich ab: Wir empfehlen, den Praxisausweis circa vier Wochen vor dem Installationstermin der TI-Ausstattung in Ihrer Praxis zu bestellen. Dies sollte für einen rechtzeitigen Versand des Ausweises und einer PIN ausreichen. Da der Ausweis eine begrenzte Laufzeit hat, ist eine Bestellung nicht sinnvoll, sofern Sie die Bestellung der Komponenten noch gar nicht ins Auge gefasst haben bzw. deren Lieferung und Installation erst in ein paar Monaten geplant ist.
Vertragszahnärzte melden sich zur Beantragung eines Praxisausweises mit ihren persönlichen Zugangsdaten am Serviceportal der KZV Berlin an. Unter dem Menüpunkt „Praxisausweis (SMC-B)“ sind weitere Informationen sowie Links zu den Anbietern von Praxisausweisen zu finden.
Ausführliche Information zum Praxisausweis und dessen Beantragung finden Sie hier.
Funktion: Für den Zugang zur TI benötigen Praxen einen speziellen VPN-Zugangsdienst - ähnlich einem Internetprovider, der den Zugang zum Internet bereitstellt. Auch diese Dienste müssen sich von der gematik zertifizieren lassen und werden dann in deren Zulassungsliste aufgeführt.
Bezug/Ansprechpartner: Erster Ansprechpartner ist auch hier der PVS-Hersteller beziehungsweise Systembetreuer der Praxis. Die gematik veröffentlicht auf ihrer Website www.gematik.de, welche VPN-Zugangsdiensteanbieter (Anbieter-VPN) zugelassen sind.
Funktion: Auch das Praxisverwaltungssystem (PVS) muss aktualisiert werden, um eine Verbindung zur TI zu ermöglichen und die Versichertendaten der eGK importieren zu können. Dieses Update ist die Grundvoraussetzung für alle weiteren Schritte der TI-Anbindung.
Bezug/Ansprechpartner: Die PVS-Hersteller sind unterschiedlich weit bei der Entwicklung des notwendigen Updates vorangeschritten. Zahnarztpraxen sollten deshalb zunächst Kontakt zu ihrem PVS-Hersteller aufnehmen und sich erkundigen, wann das Update für ihr PVS zur Verfügung stehen wird. Es kann bereits im Vorfeld der Installation des Konnektors erfolgen.
Für die kommenden medizinischen Anwendungen in der Telematikinfrastruktur (TI), wie zum Beispiel das Notfalldatenmanagement (NFDM) und den elektronischen Medikationsplan (eMP), ist ein eHBA notwendig.
Bezug/Ansprechpartner: Der eHBA wird von der Zahnärztekammer Berlin herausgegeben. Aktuell kann der eHBA der 2. Generation bei der D-Trust GmbH beantragt werden, einem Tochterunternehmen der Bundesdruckerei. Weitere Anbieter werden folgen.