Wechsel von der PKV in die GKV

Beim Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) während einer kieferorthopädischen Behandlung, ist die KIG-Einstufung zu diesem Zeitpunkt maßgebend. Aufgrund dieser Einstufung entscheidet sich, ob eine Leistungspflicht der GKV vorliegt oder die Behandlung privat zu Ende zu führen ist. Im Falle einer Leistungspflicht der GKV, ist ein KFO-Behandlungsplan über 16 Behandlungsquartale aufzustellen und bei der GKV zur Genehmigung einzureichen. Eine Verkürzung der Behandlungszeit aufgrund der privaten Vorbehandlung ist nicht möglich.

Eine abschließende Entscheidung über die Ansprüche des Versicherten aus seinem Versichertenverhältnis, über eine Fortführung der privat begonnenen KFO-Behandlung, wenn am Anfang dieser Behandlung auch die GKV-Richtlinien erfüllt waren, kann allerdings nur im Einzelfall von der jeweiligen Krankenkasse, ggf. durch einen Verlängerungsantrag, getroffen werden.

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