Wechsel von der PKV in die GKV

Beim Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) während einer kieferorthopädischen Behandlung, ist die KIG-Einstufung zu diesem Zeitpunkt maßgebend. Aufgrund dieser Einstufung entscheidet sich, ob eine Leistungspflicht der GKV vorliegt oder die Behandlung privat zu Ende zu führen ist. Im Falle einer Leistungspflicht der GKV, ist ein KFO-Behandlungsplan über 16 Behandlungsquartale aufzustellen und bei der GKV zur Genehmigung einzureichen. Eine Verkürzung der Behandlungszeit aufgrund der privaten Vorbehandlung ist nicht möglich.

Eine abschließende Entscheidung über die Ansprüche des Versicherten aus seinem Versichertenverhältnis, über eine Fortführung der privat begonnenen KFO-Behandlung, wenn am Anfang dieser Behandlung auch die GKV-Richtlinien erfüllt waren, kann allerdings nur im Einzelfall von der jeweiligen Krankenkasse, ggf. durch einen Verlängerungsantrag, getroffen werden.

  • News-Portal

    Neben unseren Rundschreiben informieren wir Sie aktuell auf unserem News-Portal über Themen aus: Beruf & Politik, Abrechnung, Recht, Praxis & Team, Telematik, Amtliches, ZahnMedizin

Termine

KFO-Hotline

Tel. 030 89004-403
Fax 030 89004-46403
kfo(at)kzv-berlin.de

Referent des Vorstandes

Hans-Ulrich Schrinner
Termine nach Vereinbarung
Tel. 030-89004-261
hans-ulrich.schrinner(at)kzv-berlin.de

Einreichungstermine

Letzter Einreichungstermin für die Monatsabrechnung:
KB | PAR | ZE 12/2024
Donnerstag, 02.01.2025

--------------------------------------
Letzter Einreichungstermin für die Quartalsabrechnung:
KCH | KFO IV. Quartal 2024
Montag, 06.01.2025

Einreichungstermine 2024

KFO-Workshops

Speziell für das zahnmedizinische Fachpersonal bietet die KZV Berlin einen BEL-Workshop und einen BEMA-Workshop an: 

Nächster Termin: BEL-Workshop

Nächster Termin: BEMA-Workshop

Webcode: W00503