BEMA-Nrn. 101–104

Abrechnungsbestimmungen

  • Bestandteil der GKV-Versorgung
  • nur im Zusammenhang mit Zahnersatz nach den Befundklassen 3 und 4
  • Laut § 2 Abs. 1 der Einleitenden Bestimmungen zum BEL II werden Material- und Laborkosten bei Kieferbruchbehandlungen, Epithesen, Resektionsprothesen und Obturatoren, die nicht im Verzeichnis aufgeführt sind, nach tatsächlichem Aufwand (z. B. > beb ´97) berechnet.
  • zzgl. Abformungsmaterial und zahntechnische Leistungen
  • keine Reparaturleistungen gesondert berechenbar

Beantragung und Genehmigung

Die Leistungen werden gegenüber der Krankenkasse in elektronischer Form beantragt (Anlage 15 BMV-Z). Die vertraglich vereinbarten eFormulare sind zu verwenden.

Die Leistungen nach den BEMA-Nrn. 101-104 werden über den KB-Plan abgerechnet.

Für den Behandlungsplan kann die BEMA-Nr. 2 nicht abgerechnet werden.

Der KB-Plan ist dem Heil- und Kostenplan für Zahnersatz angeheftet beizufügen, da die Leistungen nach den BEMA-Nrn. 101­­­-104 nur im Zusammenhang mit den Befundklassen 3 und 4 erbracht werden können. Abweichend hiervon besteht zwischen dem GKV-Spitzenverband und der KZBV Konsens, dass dies für eine Leistung der BEMA-Nr. 104 nicht gilt, da z. B. bei einer Epithese der Ersatz von fehlenden Zähnen durch eine Prothese nicht immer erforderlich ist.

Einzelne Positionen

KB-Hotline

Tel. 030 89004-402
Fax 030 89004-46402
kb(at)kzv-berlin.de

Einreichungstermine

Letzter Einreichungstermin für die Monatsabrechnung:
KB | PAR | ZE 11/2024
Montag, 02.12.2024

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Letzter Einreichungstermin für die Quartalsabrechnung:
KCH | KFO IV. Quartal 2024
Montag, 06.01.2025

Einreichungstermine 2024

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