Heilmittel

Verordnung von Heilmitteln

Heilmittelverordnungen können im zahnärztlichen Bereich dann notwendig sein, wenn es im Mund-, Kiefer- oder Gesichtsbereich zu Heilungs- oder Funktionsstörungen kommt, beispielsweise

  • Lymphdrainagen zur Ableitung gestauter Gewebeflüssigkeit,
  • Physiotherapie bei Bewegungsstörungen (und auch bei neurologischen Erkrankungen, die Auswirkungen auf den Mund-, Kiefer- oder Gesichtsbereich haben),
  • manuelle Therapie bei Gelenkblockaden
  • Sprech-, Sprach- oder Schlucktherapie in der oralen Phase bei Lautbildungsstörungen.

Falls dies erforderlich ist, können mit zahnärztlich verordneten Heilmitteln nicht nur der Mund- und Kieferbereich selbst, sondern auch die anatomisch direkt angrenzenden oder funktionell unmittelbar mit der Kau- und Kiefermuskulatur in Zusammenhang stehenden Strukturen (Craniomandibuläres System) mitbehandelt werden.

Der Heilmittelkatalog umfasst:

  • die Indikationen, bei denen Heilmittel verordnungsfähig sind,
  • die Art der verordnungsfähigen Heilmittel bei diesen Indikationen,
  • die Menge der verordnungsfähigen Heilmittel.

Hinsichtlich der Details verweisen wir auf die Heilmittelverordnung.

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