Parodontologie

Datenübermittlung

Um Ihre Abrechnung an die KZV Berlin zu übermitteln, stehen Ihnen neben der Onlineabrechnung zwei Varianten zur Verfügung:

BEMA-Leistungen

Begründung bei Nichteinhaltung der Frist von BEVa/UPT erforderlich

Drei bis sechs Monate nach der letzten Antiinfektiösen Therapie (AIT) bzw. Chirurgischen Therapie (CPT) sollten die Befundevaluation (BEVa/b) und die Unterstützende Parodontitistherapie erfolgen.

Wird diese Frist nicht eingehalten, erhalten Sie bei der Abrechnung einen entsprechenden Hinweis: „BEVa/b erfolgt gemäß PAR-Richtlinie 3-6 Monate nach AIT (Begründung erforderlich)"

Wir bitten Sie, in solchen Fällen einen Leistungskommentar mit einer Begründung für diese Verzögerung einzutragen, z. B.: „Patient hat wegen Krankheit Termin abgesagt, Frist konnte somit nicht eingehalten werden.“

So ersparen Sie sich und uns Zeit und werden durch telefonische Rückfragen in Ihrem Praxisablauf nicht gestört.

UPT-Frequenzrechner

Wir freuen uns, Ihnen einen UPT-Frequenzrechner zur Verfügung stellen
zu können und bedanken uns herzlich bei der KZV Westfalen-Lippe für die Nutzungsgenehmigung. 

mit Wochenende

ohne Wochenende

Hinweise zur Nutzung

Abrechnungshinweise

  • News-Portal

    Neben unseren Rundschreiben informieren wir Sie aktuell auf unserem News-Portal über Themen aus: Beruf & Politik, Abrechnung, Recht, Praxis & Team, Telematik, Amtliches, ZahnMedizin

Termine

PAR-Hotline

Tel. 030 89004-404
Fax 030 89004-46404
par(at)kzv-berlin.de

Einreichungstermine

Letzter Einreichungstermin für die Monatsabrechnung:
KB | PAR | ZE 12/2024
Donnerstag, 02.01.2025

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Letzter Einreichungstermin für die Quartalsabrechnung:
KCH | KFO IV. Quartal 2024
Montag, 06.01.2025

Einreichungstermine 2024

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