Zahnärzte-Praxis-Panel
Umfrage zur wirtschaftlichen Lage in Zahnarztpraxen
Noch bis zum 31. Januar 2025 können Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte im Rahmen des Zahnärzte-Praxis-Panels (ZäPP) an einer freiwilligen Erhebung zur Kosten- und Versorgungsstruktur in vertragszahnärztlichen Praxen teilnehmen. Das Ziel ist eine aussagekräftige und belastbare Datengrundlage zu den Rahmenbedingungen und der wirtschaftlichen Entwicklung der Praxen in ganz Deutschland. Durchgeführt wird das ZäPP vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi).
Die Erhebung gliedert sich in zwei Teile:
- Im Praxis-Fragebogen geht es um Angaben zur Struktur und zur Versorgung in Ihrer Praxis. Schwerpunkt in diesem Jahr: das Terminmanagement in Zahnarztpraxen und das Absageverhalten von Patienten.
- Im Steuerberater-Fragebogen geht es um die Angabe von Finanzdaten zu Ihrer Praxis. Dazu ist die Einbindung eines Steuerberaters/einer verwandten Berufsgruppe notwendig.
Hier geht's zur Teilnahme.
Was haben Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte von einer Teilnahme?
Die intendierten Wirkungen zielen mittel- bis langfristig über eine Verbesserung systemischer Rahmenbedingungen darauf ab, die ökonomischen und personellen Perspektiven von Zahnarztpraxen substanziell zu erweitern:
Ökonomisch: Die Untersuchungsergebnisse fließen in künftige Verhandlungen mit den Krankenkassen auf Landes- und Bundesebene ein und entscheiden mit darüber, wie sich Gesamtvergütungen und Gebührenordnung weiterentwickeln werden.
Zusätzlich wird in dieser Erhebung das Terminmanagement der Zahnarztpraxen mittels eines Sonderfragebogens abgefragt. Ziel ist es, anhand der gewonnenen Daten die verschiedenen Maßnahmen der Zahnarztpraxen hinsichtlich ihres Terminmanagements sowie die Häufigkeit ihres Einsatzes/ihrer Anwendung zu ermitteln und letztlich ihre Wirkung zu analysieren. Darüber hinaus sollen Einblicke in das Verhalten der Patientinnen und Patienten ermöglicht und eventuelle Probleme (zum Beispiel nicht wahrgenommene Termine) aufgedeckt werden.
Abgesehen davon erhalten teilnehmende Praxen…
- …eine finanzielle Anerkennung in Höhe von 500 € (Einzelpraxen) beziehungsweise 700 € (Berufsausübungsgemeinschaften);
- …kostenlose Kontroll- und Planungsinstrumente für die eigene Praxis: einen individuellen Praxisbericht mit verschiedenen Kennzahlen und einem Vergleich mit den Durchschnittswerten der anderen Praxen sowie eine Analyse der Einnahmen- und Kostenstruktur der Praxis für eine bessere Finanzplanung;
- …seit 2023 zusätzlich einen Inflationsrechner, der die Auswirkungen der Inflation und des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes ermittelt und die Verringerung der Einnahmen bei gleichbleibendem Arbeits- und Ressourceneinsatz für Zahnarztpraxen aufzeigt.
Es geht also beim ZäPP sowohl ums Gesamtsystem als auch ganz individuell um jede einzelne Praxis und die bestmögliche Versorgung der Patienten.
Die ZäPP-Erhebung ist in Form eines sogenannten Panels organisiert. Das bedeutet, dass idealerweise möglichst gleichbleibende Teilnehmer über mehrere Jahre hinweg regelmäßig Auskunft zu ihrer Praxisstruktur und -organisation, erbrachten Leistungen und Finanzdaten der Praxis geben.
Zu diesem Zweck gibt das Zi im Auftrag der KZBV jedes Jahr im September mehr als 30.000 Zahnarztpraxen die Möglichkeit zur Teilnahme am ZäPP. Je größer der Rücklauf bei den Befragungen, desto höher die Akzeptanz der Daten bei unseren Verhandlungspartnern, Schiedsämtern oder sogar beim Sozialgericht.
Zur Wahrung der Anonymität der Teilnehmenden wurde eine Treuhandstelle zur Verarbeitung der Personendaten eingerichtet. Die Verarbeitung der Erhebungsdaten wird hiervon strikt getrennt. Sämtliche von den teilnehmenden Praxen eingereichten Erhebungsdaten werden pseudonymisiert und in einer eigens dafür eingerichteten Datenstelle unter Beachtung höchster Anforderungen an Datensicherheit und -schutz verarbeitet. Sämtliche Datenverarbeitungsprozesse sind so angelegt, dass eine nachträgliche Zuordnung der erhobenen Daten zu einer bestimmten Praxis faktisch ausgeschlossen ist. Das ZäPP ersetzt die bisherige Kostenstrukturanalyse der KZBV.
Durchgeführt wird die ZäPP-Erhebung vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) im Auftrag der KZBV. Das Zi ist ein renommiertes wissenschaftliches Forschungsinstitut in der Rechtsform einer Stiftung des bürgerlichen Rechts, das von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) der Länder getragen wird. Mehr Informationen zum Zi finden Sie bei Bedarf unter www.zi.de.
Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz hat der Gesetzgeber seit 2013 neue Kriterien für die Vergütungsveränderung geschaffen. Statt der bisherigen Grundlohnsummenanbindung sollen die Gesamtvergütungen unter Berücksichtigung der Zahl und Struktur der Versicherten, der Morbiditätsentwicklung, der Kosten- und Versorgungsstruktur, der für die vertragszahnärztliche Tätigkeit aufzuwendenden Arbeitszeit sowie der Art und des Umfangs zahnärztlicher Leistungen vereinbart werden.
Mit dem ZäPP wird den dadurch gestiegenen inhaltlichen und methodischen Anforderungen an belastbare Daten zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der zahnärztlichen Versorgung Rechnung getragen. Das Projekt schafft zudem eine einheitliche, umfassende Datengrundlage, um die Interessen der Zahnärzte in Verhandlungen der KZV Berlin und der KZBV mit den Krankenkassen wirksam zu vertreten.