Zahnärzte-Praxis-Panel

Umfrage zur wirtschaftlichen Lage in Zahnarztpraxen

Noch bis zum 31. Januar 2025 können Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte im Rahmen des Zahnärzte-Praxis-Panels (ZäPP) an einer freiwilligen Erhebung zur Kosten- und Versorgungsstruktur in vertragszahnärztlichen Praxen teilnehmen. Das Ziel ist eine aussagekräftige und belastbare Datengrundlage zu den Rahmenbedingungen und der wirtschaftlichen Entwicklung der Praxen in ganz Deutschland. Durchgeführt wird das ZäPP vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi).

Die Erhebung gliedert sich in zwei Teile:

  1. Im Praxis-Fragebogen geht es um Angaben zur Struktur und zur Versorgung in Ihrer Praxis. Schwerpunkt in diesem Jahr: das Terminmanagement in Zahnarztpraxen und das Absageverhalten von Patienten.
  2. Im Steuerberater-Fragebogen geht es um die Angabe von Finanzdaten zu Ihrer Praxis. Dazu ist die Einbindung eines Steuerberaters/einer verwandten Berufsgruppe notwendig.

Hier geht's zur Teilnahme.

Was haben Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte von einer Teilnahme?

Die intendierten Wirkungen zielen mittel- bis langfristig über eine Verbesserung systemischer Rahmenbedingungen darauf ab, die ökonomischen und personellen Perspektiven von Zahnarztpraxen substanziell zu erweitern: 

Ökonomisch: Die Untersuchungsergebnisse fließen in künftige Verhandlungen mit den Krankenkassen auf Landes- und Bundesebene ein und entscheiden mit darüber, wie sich Gesamtvergütungen und Gebührenordnung weiterentwickeln werden.

Zusätzlich wird in dieser Erhebung das Terminmanagement der Zahnarztpraxen mittels eines Sonderfragebogens abgefragt. Ziel ist es, anhand der gewonnenen Daten die verschiedenen Maßnahmen der Zahnarztpraxen hinsichtlich ihres Terminmanagements sowie die Häufigkeit ihres Einsatzes/ihrer Anwendung zu ermitteln und letztlich ihre Wirkung zu analysieren. Darüber hinaus sollen Einblicke in das Verhalten der Patientinnen und Patienten ermöglicht und eventuelle Probleme (zum Beispiel nicht wahrgenommene Termine) aufgedeckt werden.

Abgesehen davon erhalten teilnehmende Praxen…
  • …eine finanzielle Anerkennung in Höhe von 500 € (Einzelpraxen) beziehungsweise 700 € (Berufsausübungsgemeinschaften);
  • …kostenlose Kontroll- und Planungsinstrumente für die eigene Praxis: einen individuellen Praxisbericht mit verschiedenen Kennzahlen und einem Vergleich mit den Durchschnittswerten der anderen Praxen sowie eine Analyse der Einnahmen- und Kostenstruktur der Praxis für eine bessere Finanzplanung;
  • …seit 2023 zusätzlich einen Inflationsrechner, der die Auswirkungen der Inflation und des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes ermittelt und die Verringerung der Einnahmen bei gleichbleibendem Arbeits- und Ressourceneinsatz für Zahnarztpraxen aufzeigt.

Es geht also beim ZäPP sowohl ums Gesamtsystem als auch ganz individuell um jede einzelne Praxis und die bestmögliche Versorgung der Patienten.

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Tel. 030 89004-466
Fax 030 89004-46136
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Treuhandstelle des Zi

Die Treuhandstelle des Zi steht Zahnärzten bei Bedarf unter der Rufnummer 0800 4005-2444 von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr gerne zur Verfügung. Oder schicken Sie einfach eine E-Mail an: kontakt(at)zi-ths.de

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