BEL II | Laborpreise
Die Preise für zahntechnische Leistungen gewerblicher Laboratorien werden zwischen der Zahntechniker-Innung Berlin-Brandenburg und den Krankenkassen vereinbart. Die Preise für praxiseigene Laboratorien leiten sich hiervon ab.
Weitere Informationen
Aus der Änderung der Festzuschuss-Richtlinie zum 01.01.2023 hat sich eine Einschränkung der Abrechenbarkeit der BEL-Nr. 002 3 – Verwendung von Kunststoff ergeben.
Diese Leistung ist nicht mehr für die Herstellung von Kunststoffsockeln oder -schalen bei der Modellherstellung neben den BEL-Nrn. 005 1 (Sägemodell, 005 2 (Einzelstumpfmodell und 005 3 (Modell nach Überabdruck) abrechenbar.
Als Ausgleich für die Abrechenbarkeit von Kunststoffsockeln wurden die Bundesmittelpreise für die BEL-Nrn. 005 1, 005 2 und 005 3 erhöht.
In Berlin gelten seit dem 01.01.2023 folgende Höchstpreise:
BEL-Nr. | 01.02.2022 | 01.01.2023 |
005 1 | 11,48 Euro | 17,45 Euro |
005 2 | 11,48 Euro | 17,45 Euro |
005 3 | 11.48 Euro | 17,45 Euro |
Die BEL-Nr. 002 3 ist weiterhin ansatzfähig z. B. bei Verbleib eines individuellen Primärteiles im Munde des Patienten sowie zur besonderen Darstellung der Zahnfleischpartien abrechenbar je Modell, je Front- und/oder Seitenzahngebiet.
Das gemeinsame Rundschreiben von GKV-Spitzenverband, Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) und KZBV zum BEL II - 2014 zur Klarstellung von Abrechnungsfragen im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung finden Sie hier. Zu dem gemeinsamen Rundschreiben weisen wir darauf hin, dass der BEMA 2004 mit seinen Leistungsbeschreibungen zu den einzelnen Geb.-Nrn. weiter Bestand hat.
Im Juni 2016 hatten wir Sie im Rundschreiben auf das Gemeinsame Rundschreiben von GKV-Spitzenverband, Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) und KZBV zum BEL II - 2014 zur Klarstellung von Abrechnungsfragen im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung hingewiesen. Weiter erfolgte von uns der Hinweis, dass der BEMA 2004 mit seinen Leistungsbeschreibungen zu den einzelnen Gebührennummern weiter Bestand hat.
Eine Plausibilitätsliste ist vereinbart worden, die eine Zuordnung zwischen hergestellten herausnehmbaren kieferorthopädischen Geräten und den entsprechenden L-Nrn. darstellt.
Zum Einlesen in das Praxisverwaltungssystem (VDDS-Schnittstelle). Die CSV-Datei kann auch mit jedem Tabellenkalkulationsprogramm (MS Excel, OpenOffice Calc, usw.) geöffnet werden, falls Sie die Daten individuell weiterverarbeiten möchten.
CSV-Datei (Preise seit 01.01.2024)
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Hinweis zur CSV-Datei:
Die Struktur dieser Datei entspricht der Schnittstellenbeschreibung, die vom VDDS ("Verband Deutscher Dental-Software Unternehmen e.V.") ausgearbeitet wurde. Einige Praxisverwaltungssysteme bieten die Möglichkeit, die Laborpreise aus einer entsprechenden CSV-Datei einzulesen. Sofern die Laborpreise nicht durch Ihren Softwarehersteller zur Verfügung gestellt werden und Ihr Praxisverwaltungssystem diese Schnittstelle unterstützt, können Sie die hier zur Verfügung gestellte CSV-Datei zum Einlesen der Laborpreise verwenden. Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Ihren Softwareanbieter. Selbstverständlich können die Laborpreise auch weiterhin manuell in das Praxisverwaltungssystem eingegeben werden.