Grundlagen

Grundlage der vertragszahnärztlichen Vergütung sind Gesamtverträge, die die KZV Berlin mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen vereinbaren.

Im Gesamtvertrag werden Inhalt und Vergütung der vertragszahnärztlichen Versorgung der Versicherten der jeweiligen Kassenart vereinbart.

Die Vergütungsvereinbarung ist Bestandteil des Gesamtvertrages.

Für Gesamtverträge und Vergütungsvereinbarungen gelten allgemeine Vorgaben, die zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und dem GKV-Spitzenverband vereinbart werden und Bestandteil der Gesamtverträge sind (BMV-Z).

Seit dem 14.08.2024 gibt es im Serviceportal auf unserer Website wieder die jahresbezogenen Abrechnungsdurchschnitte. Nach dem Einloggen finden Sie unter Abrechnung > Abrechnungsbelege die Abrechnungsstatistiken, getrennt nach Allgemeinzahnärzten, Oralchirurgen und MKG-Chirurgen.

Die Abrechnungsdurchschnitte dienen nicht der Leistungslenkung und haben auch nichts mit dem Honorarverteilungsmaßstab zu tun. Sie ermöglichen einen Vergleich der Abrechnungswerte der eigenen Praxis oder einzelner Behandler/-innen (je nach PVS) mit denen der Berliner Praxen.

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