Vertragszahnärzte
Voraussetzung für die Tätigkeit als Vertragszahnarzt ist neben der Eintragung in das Zahnarztregister eine gültige Zulassung. Diese wird auf Antrag und bei Erfüllung aller Voraussetzungen vom Zulassungsausschuss erteilt. Für die Erteilung einer Zulassung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Antrag auf Zulassung
- Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
- Lebenslauf mit Datum und Unterschrift
- Erklärung über Beschäftigungsverhältnisse und Rauschgift- oder Trunksucht
- beantragtes polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Das sog. Behördenführungszeugnis wird – im Unterschied zum Privatführungszeugnis – direkt an die Behörde gesandt.) Name und Anschrift der Behörde: Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin, Georg-Wilhelm-Str. 16, 10711 Berlin.
Eine Übersicht über alle nötigen Antragsunterlagen finden Sie in unserem Leitfaden.
Gemäß § 46 ZÄ-ZV beträgt die Antragsgebühr für die Zulassung 100 Euro. Weitere 400 Euro werden nach unanfechtbar gewordener Zulassung als Verwaltungsgebühr erhoben. Wir bitten um Überweisung der Gebühren unter Angabe Ihres Namens und unter Angabe des Zusatzes "Zulassung"; die Bankverbindung lautet:
- Konto der KZV Berlin, Deutsche Apotheker- und Ärztebank,
IBAN: DE12 3006 0601 0401 4120 35, BIC: DAAEDEDDXXX
Es besteht auch die Möglichkeit, die Antragsgebühr bei Antragstellung mit EC-Karte zu bezahlen oder vom ggf. vorhandenen Honorarkonto abbuchen zu lassen.