Vorsicht Falle!

Nachdruck mit frdl. Genehmigung: KVH-Journal 6/2008

Der vermeintlich kostenlose Eintrag in Adress-Verzeichnisse kann niedergelassene Ärzte teuer zu stehen kommen. Wir zeigen, wie Sie sich schützen können.

„Ich lege gar keinen Wert darauf, in irgendein Internet-Verzeichnis aufgenommen zu werden“, sagt die Hamburger Allgemeinärztin Dr. Zohreh Taherpour-Golsefidi. „Solche Angebote werfe ich eigentlich immer weg.“ Dennoch hat sie eines unterschrieben – im Trubel des Praxisalltags, ohne das Kleingedruckte zu lesen, zusammen mit einem ganzen Stapel anderer Papiere. Nun soll sie insgesamt über 1.600 Euro zahlen. 

Die Masche von Adressbuchfirmen, die aus versehentlich geleisteten Unterschriften Kapital schlagen, ist immer ähnlich: Der Arzt bekommt eine Art „Korrekturabzug“ zugeschickt, auf dem seine Praxisdaten eingetragen sind. So kann der Eindruck entstehen, die Daten seien bereits in einem öffentlichen Verzeichnis eingestellt, würden nun aber auf ihre Aktualität hin überprüft und gegebenenfalls korrigiert. Erst aus dem Kleingedruckten wird ersichtlich, dass es um den Neu-Abschluss eines Vertrages geht, der eine Praxis teuer zu stehen kommen kann.

Noch tückischer sind Formulare, auf denen ausdrücklich damit geworben wird, der „Grundeintrag“ in ein Internet-Verzeichnis sei kostenlos. Dass der Arzt mit seiner Unterschrift keinen „Grundeintrag“ bestätigt, sondern einen „hervorgehobenen Eintrag“ in Auftrag gibt, dass dieser „hervorgehobene Eintrag“ 800 bis 1.000 Euro pro Jahr kostet und die Laufzeit mehrere Jahre beträgt – auch dies sind Details, die erst bei genauerer Lektüre deutlich werden.

Andere Werbeschreiben ähneln einer Rechnung. Ihnen beigelegt sind bereits ausgefüllte Überweisungsträger. Flüchtige Leser meinen, der Auftrag sei längst erteilt worden – und bezahlen, ohne sich näher mit dem Angebot auseinander zu setzen.

Die Einträge in den Adressbüchern sind meist völlig wertlos – selbst über die Internet-Suchmaschine Google findet man niedergelassene Ärzte leichter als über abseitige Internet-Verzeichnisse. Für die Anbieter ist es aber ein einträgliches Geschäft. 

Die bisweilen zu Tausenden gleichzeitig ausgesandten Werbeschreiben von Adressbuchanbietern gehen nicht nur an niedergelassene Ärzte, sondern an Kleinunternehmer und Selbständige aller Art.

Die beworbenen Internet-Verzeichnisse sind allerdings teilweise branchenspezifisch. Auf niedergelassene Ärzte abgesehen haben es vor allem zwei Firmen: Der Telefonbuchverlag Wagner aus Kösching (www.regionales-aerztebuch.de, www.aerzte-kliniken-regional.de) und das in der Schweiz ansässige Unternehmen Novachannel (Ärzte-Therapeuten-Verzeichnis, www.med1web.com). „Gerade Novachannel mit ihrem stilisiertem Äskulap-Stab auf dem Formular scheint bei den Ärzten gut anzukommen“, sagt der unter anderem auf Auseinandersetzungen mit Adressbuchfirmen spezialisierte Hamburger Anwalt Jochen Seeholzer.

Gegen Novachannel hat das Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) im September 2005 Anzeige wegen unlauteren Wettbewerbs erstattet. (Pressemitteilung vom 6.9.05; zu den Hintergründen siehe Tages-Anzeiger 9.10.06) Das Verfahren läuft noch. Inzwischen werden die Formulare des Ärzte-Therapeuten-Verzeichnisses auch von der Firma United Lda mit Sitz in Lissabon versandt.

In Deutschland ermittelte die Staatsanwaltschaft ebenfalls gegen Telefonbuchfirmen wegen Betrugsverdachts. „Bei uns gehen immer wieder Anzeigen gegen den Telefonbuchverlag Wagner ein“, sagt Ingolstadts leitender Oberstaatsanwalt, Dr. Helmut Walter. „Strafrechtlich sind solche Praktiken aber in der Regel nicht zu fassen.“

Im zivilrechtlichen Bereich gibt es in Deutschland aber Urteile, die aufgrund versehentlich geleisteter Unterschriften zustande gekommene Verträge mit Adressbuchfirmen für ungültig erklären. Bei den für Ärzte besonders relevanten Firmen ist die Neigung, mit ihren Geldforderungen bis vor Gericht zu gehen, deshalb offenbar ziemlich gering – zumindest, wenn sie es mit auf diesem Gebiet erfahrenen Anwälten zu tun bekommen. „Ich habe noch nie erlebt, dass es der Telefonbuchverlag Wagner oder Novachannel auf einen Prozess ankommen ließ“, sagt Anwalt Seeholzer.

Auch die Hamburger Ärztin Dr. Zohreh Taherpour-Golsefidi musste nicht vor Gericht. „Nachdem mein Anwalt eine Anfechtungserklärung rausgeschickt hat, bot der Telefonbuchverlag einen Vergleich an“, berichtet die Ärztin. „Darauf bin ich nicht eingegangen. Seitdem habe ich nichts mehr von denen gehört.“

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