Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Alte AU-Bescheinigung wird elektronisch
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Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt seit dem 1. Oktober 2021 die AU (Muster 1) und die Daten müssen vom ausstellenden Zahnarzt elektronisch über den Kommunikationsdienst KIM an die Krankenkassen übermittelt werden. 

Ein weiterer Schritt zur Digitalisierung der eAU erfolgte am 01.01.2023. Die Krankenkasse stellt dem Arbeitgeber, die für ihn bestimmten AU-Daten seines Arbeitnehmers digital als Meldung zum Abruf zur Verfügung.

Folgende technische Voraussetzungen und Komponenten werden benötigt:

  • KIM – ein Dienst für den sicheren E-Mail-und Datenaustausch,
  • Update des Praxisverwaltungssystems (PVS),
  • Update des Konnektors (mind. Upgrade zum eHealth-Konnektor/PTV-3) und
  • eHBA (elektronischer Heilberufsausweis), welchen der Zahnarzt für die qualifizierte elektronische Signatur der eAU benötigt. Jeder Zahnarzt, der eine entsprechende Verordnung elektronisch ausstellt, muss diese mit seinem eigenen eHBA signieren. Das bedeutet, dass jede Person in einer Zahnarztpraxis, die Verordnungen erstellt, einen persönlichen eHBA benötigt.
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