Honorarzahlung
Zahlungen werden grundsätzlich bargeldlos auf das von Ihnen angegebene Konto geleistet. Um einen reibungslosen Zahlungsverkehr zu gewährleisten, müssen Sie Änderungen Ihrer Bankverbindung (Formular siehe rechts im Downloadbereich) bis spätestens 14 Tage vor dem Zahlungstermin der KZV Berlin schriftlich mitteilen.
Im Zuge der Zinswende haben auch die Krankenkassen ihr Zahlungsverhalten insbesondere seit Anfang dieses Jahres verstärkt umgestellt. So erreichen uns die Abschläge und Zahlungen mittlerweile wieder erst zu den vertraglich vereinbarten Zahlungszielen, sodass uns leider zurzeit (zur Mitte eines jeden Quartals) nicht genügend liquide Mittel zur Verfügung stehen, um Ihnen weiterhin vorzeitig eine vierte Vorauszahlung zahlen zu können. Aus diesem Grund sehen wir uns leider gezwungen, ab sofort bis auf Weiteres keine vierte Vorauszahlung – welche seit Frühjahr 2021 unsererseits gewährt worden ist – mehr an Sie auszuzahlen.
Heutzutage ist es üblich, dass Unternehmen Dokumente für ihre Kunden ausschließlich in digitaler Form übermitteln. Auf den Postversand von Papierdokumenten wird weitgehend verzichtet. Kontoauszüge, Rechnungen usw. werden beispielsweise direkt über Kundenportale von Banken, Versicherungen und Kommunikationsdienstleitern zur Verfügung gestellt.
Bereits seit über 10 Jahren stehen den Berliner Zahnarztpraxen die Honorarbescheide in digitaler Form im Serviceportal zum Abruf zur Verfügung. Bisher erhielten Sie die Bescheide allerdings zusätzlich noch per Post. Um mit der Zeit zu gehen und Ressourcen zu sparen, möchten wir den letzten Schritt gern weglassen und zukünftig den Papierversand auf ein Minimum reduzieren. Im ersten Schritt sollen daher die Honorarbescheide ausschließlich elektronisch bekanntgegeben werden. Sukzessive werden weitere Unterlagen elektronisch für Sie zur Verfügung gestellt, damit wir letztendlich komplett papierlos und digital sind, wofür wir Ihre Unterstützung benötigen.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben benötigen wir Ihre Einwilligung für diese Umstellung.
Wir möchten Sie deshalb ermutigen, mit uns zusammen papierlos zu werden und Ihre Einwilligung für die elektronische Bereitstellung von Bescheiden alsbald zu erteilen, indem Sie sich mit Ihrem persönlichen Zugang am Serviceportal anmelden und den Menüpunkt „eBescheid“ wählen.
Dort müssen Sie lediglich die Bestätigungshäkchen setzen und speichern. Sie erhalten anschließend eine automatisch generierte Bestätigungs-E-Mail. Für BAG und MVZ ist es ausreichend, wenn eine berechtigte Person sich mit ihrer persönlichen Nutzerkennung im Serviceportal anmeldet und die Einwilligung für die Praxis insgesamt erteilt.
Nachdem Sie sich angemeldet haben, sehen Sie in der Eingabemaske, für welche Abrechnungsnummern Sie Ihre Häkchen setzen können. Stimmen Sie sich hierfür bitte mit Ihren jeweiligen Praxispartnern ab.
Jeweils bei der Veröffentlichung eines neuen Honorarbescheids im Serviceportal werden wir Sie individuell per E-Mail über die Bereitstellung des Honorarbescheides benachrichtigen. Wie bisher auch, können Sie Ihre Honorarbescheide mit einem persönlichen Zugang oder Praxiszugang mit Vollzugriff im Serviceportal abrufen. Einen separaten Brief bekommen Sie danach nicht mehr.
Die Deutsche Bundesbank hat zum 1. Juli 2024 den Basiszinssatz von zuvor 3,62 % auf 3,37 % gesenkt.
Daraus resultiert eine Anpassung der durch die KZV Berlin erhobenen Zinsen für die monatlichen ZE-Vorauszahlungen ab dem 1. Juli, für ab diesem Zeitpunkt neu vereinbarte Ratenzahlungen und Stundungen sowie entstandenen Verzug. Diese sinken infolgedessen von 8,62 % p.a. auf 8,37 % p.a.. Für die ZE-Vorauszahlung bedeutet dies ein Rückgang des Zinssatzes von 0,72 % auf 0,70 % auf den um einen Monat früher ausgezahlten Betrag in Höhe von 80 % der jeweils eingereichten ZE-Abrechnung.
Voraus- und Restzahlungen
Die KZV Berlin leistet gemäß § 5 Absatz 1 der Zahlungsbedingungen für Honorare der KZV Berlin monatliche Vorauszahlungen als Vorschüsse an alle Berechtigten nach § 1 der Zahlungsbedingungen für Honorare für die gesamte konservierend/chirurgische und kieferorthopädische Abrechnung sowie gemäß § 5 Absatz 11 der Zahlungsbedingungen für Honorare eine Restzahlung. Behandlungsleistungen aus anderen BEMA-Teilen werden gemäß § 5 Absatz 5 der Zahlungsbedingungen für Honorare, soweit eine Abrechnung über die KZV Berlin erfolgt, mit einer Zahlung vergütet.
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, eine ZE-Vorauszahlung von 80 % auf Ihre Zahnersatzabrechnung zu erhalten. Sollten Sie die ZE-Vorauszahlung wünschen, dann beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Sofern Sie die ZE-Abrechnung online übermitteln, verwenden Sie bitte den Antrag ZE-Vorauszahlung Onlineabrechnung. Die KZV Berlin ermittelt die Honorarsumme sowie die Summe der ZE-Vorauszahlung aus Ihren Abrechnungsdaten. Diesen Antrag müssen Sie nur einmalig einreichen. Ein Verzicht auf die ZE-Vorauszahlung kann von Ihnen bis zum Ende des Kalendermonats für den Folgemonat erklärt werden. Die Bewilligung der regelmäßigen Vorauszahlung kann jederzeit durch die KZV Berlin widerrufen werden.
- Falls Ihre Abrechnungsdaten per Diskette oder Papier übermittelt werden, verwenden Sie bitte den Antrag ZE-Vorauszahlung Diskette. In diesem Fall wird die Honorarsumme sowie die Summe der ZE-Vorauszahlung von Ihnen errechnet und auf dem Antrag angegeben. Diesen Antrag fügen Sie bitte monatlich der ZE-Abrechnung bei.
Zahlungen werden wie folgt angewiesen:
Zahlung | Termin |
Vorauszahlung KCH | KFO, gemäß § 5 Absatz 2 der Zahlungsbedingungen | zum Ultimo eines jeden Monats Beispiel: |
Restzahlung KCH | KFO, gemäß § 5 Absatz 7 der Zahlungsbedingungen | zum 3. des ersten Monats des übernächsten Quartals Beispiel: |
Vorauszahlung ZE | zum 10. des der Abgabe folgenden Monats Beispiel: |
Zahlung ZE | jeweils zum 10. des übernächsten der Abgabe folgenden Monats Beispiel: |
Zahlung KB | PAR | Zahlung zum Ultimo des folgenden Monats nach Einreichung Beispiel: |
Gemäß § 4 Absatz 3 der Zahlungsbedingungen für Honorare der KZV Berlin werden Termine und zu verwendende Vordrucke für die Einreichung von Abrechnungsunterlagen sowie Termine für die Vergütungszahlungen vom Vorstand der KZV Berlin in Mitgliederrundschreiben bekannt gegeben. Verspätet eingegangene Abrechnungen werden dem jeweils folgenden Abrechnungszeitraum zugeordnet.