Mehr- und Zusatzleistungen
Mit der 46. Änderungsvereinbarung vom 19.02.2024 zum BMV-Z wurde der Katalog kieferorthopädischer Mehrleistungen und Zusatzleistungen entsprechend dem Beschluss des Bewertungsausschusses als Anlage B des BMV-Z aufgenommen.
Der Beschluss des Bewertungsausschusses vom 24.04.2023 zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrags aus § 29 Abs. 6 SGB V zur Einführung eines Katalogs kieferorthopädischer Mehr- und Zusatzleistungen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) trat am 01.07.2023 in Kraft und ist seitdem verbindlich anzuwenden.
Das mit rechtlicher Wirkung seit diesem Datum zu verwendende Formular (Vordruck 4d), welches gemäß § 29 Abs. 7 SGB V für Mehr- und Zusatzleistungen verbindlich anzuwenden ist, wurde bereits in die 41. Änderungsvereinbarung zum Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z) aufgenommen.
Der verbindliche Katalog kieferorthopädischer Mehr- und Zusatzleistungen enthält Konkretisierungen von im BEMA abgebildeten kieferorthopädischen Leistungen durch den Bewertungsausschuss. Dieser birgt im Wesentlichen keine großen Neuerungen; der Katalog wird jedoch zu einer größeren Transparenz und Sicherheit im Umgang mit den Mehr- und Zusatzleistungen verhelfen. Aus den Beschlussgründen geht ergänzend hervor, dass der aufgeführte Leistungskatalog nicht abschließend ist und an Neuerungen angepasst werden kann.
Hervorzuhebende Neuerungen im Überblick:
- Vordruck 4d Anlage 14a BMV-Z, gemäß § 29 Abs. 7 SGB V
- Mehrleistungen im Zusammenhang mit der BEMA Geb.-Nr. 7a, Regelung für die digitale Abformung
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46. Änderungsvereinbarung
Vom 19.02.2024 -
Beschluss des Bewertungsausschusses
Vom 24.04.2023