Assistenten

Die Beschäftigung eines Assistenten bedarf der vorherigen Genehmigung der KZV Berlin und darf gemäß § 32 Absatz 2 Zahnärzte-ZV nur im Rahmen der Aus- oder Weiterbildung oder aus Gründen der Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung erfolgen. Grundsätzlich ist zwischen dem Vorbereitungsassistenten, dem Weiterbildungsassistenten, dem Entlastungsassistenten und dem Assistenten mit Berufserlaubnis gem. § 13 ZHG zu unterscheiden.

Grundlage für die Genehmigung von Assistenten sind neben den gesetzlichen Vorschriften die Assistentenrichtlinie der KZV Berlin.

Anträge

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    Antrag

    Beschäftigung eines Vorbereitungsassistenten oder Weiterbildungsassistenten
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    Antrag

    Genehmigung zur Beschäftigung eines Entlastungsassistenten mit Approbation
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    Antrag

    Assistent mit Berufserlaubnis

Weitere Formulare

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Termine

Zulassung | Register

Tel. 030 89004-411
Fax 030 89004-46353
zulassung(at)kzv-berlin.de

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