Vergütungsvereinbarungen
Gesamtverträge
Grundlage der vertragszahnärztlichen Vergütung sind die Gesamtverträge, welche die KZV Berlin mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen vereinbart. Im Gesamtvertrag werden Inhalt und Vergütung der vertragszahnärztlichen Versorgung der Versicherten der jeweiligen Kassenart vereinbart.
Die Vergütungsvereinbarung ist Bestandteil des Gesamtvertrages. Für Gesamtverträge und Vergütungsvereinbarungen gelten allgemeine Vorgaben, die zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband vereinbart werden und Bestandteil der Gesamtverträge sind (§ 1 Abs. 1 BMV-Z).
Vergütungsvereinbarung
In jedem Kalenderjahr vereinbart der Vorstand der KZV Berlin mit den Berliner Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen die zahnärztliche Vergütung (sogenannte Vergütungsvereinbarung). Neben dem höchstzulässigen Ausgabevolumen, dem Budget, werden auch die Punktwerte für die einzelnen BEMA-Leistungsbereiche fixiert.
Vertragspartner sind dabei nicht immer die einzelnen Krankenkassen, sondern auch – wie im Primärkassenbereich – deren Landesverbände; beispielsweise haben für die BKK- und IKK-Versicherten, die im Land Berlin wohnen, die BKK- und IKK-Landesvertretungen die Vertragskompetenz.
Im Ersatzkassenbereich können die Krankenkassen selbst verhandeln oder sie übertragen das Verhandlungsmandat auf die vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg.
Die einzelnen Vergütungsvereinbarungen sind zur Überprüfung der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, der zuständigen Aufsichtsbehörde, vorzulegen (§ 71 Abs. 4 Satz 1 SGB V).
Sonstige Kostenträger
Die Vereinbarungen zu den sonstigen Kostenträgern finden Sie hier.