Dentale digitale Volumentomographie
In der aktuellen Leitlinie zur dentalen digitalen Volumentomographie (DVT) - Stand: Dezember 2022, gültig bis Dezember 2027 - der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) wird empfohlen, bei der Anwendung der DVT bei Kindern und Jugendlichen die Indikation besonders streng zu stellen. Maßnahmen zur Reduktion der Strahlenbelastung seien auszuschöpfen. Weitere Empfehlung: „Für die kieferorthopädische DVT-Routinediagnostik bei Kindern und Jugendlichen besteht auf Grund der im Vergleich zu den zweidimensionalen Röntgenaufnahmen deutlich erhöhten Strahlendosis sowie des bisher nicht nachgewiesenen Nutzens für den Patienten derzeit keine Indikation."
Daher bleiben die etablierten 2-D-Aufnahmen (OPG und FRS) als BEMA-Leistung der Standard in der Kieferorthopädie, sie sind leitliniengerecht.
Zu den Ausnahmeindikationen führt die Leitlinie aus:
Bei Anhaltspunkten für atypische Befunde wie überzählige Zahnanlagen und Mesiodentes, verlagerte bzw. impaktierte Zähne, Hyper-, Hypodontien und Dysplasien von Zahnanlagen, Odontome etc. "kann... eine DVT-Aufnahme indiziert sein, wenn die Kenntnis der topographischen Beziehung für die Therapie relevant ist.“
Darüber hinaus würden großvolumige DVTs mit Darstellung des gesamten Gesichtsschädels bei Kindern und Jugendlichen meist im Zusammenhang mit skelettalen Fehlbildungen oder der knöchernen Traumatologie angefertigt.
Aus den genannten Indikationen geht hervor, dass die Indikation zur DVT in aller Regel nicht vom Kieferorthopäden, sondern durch den Zahnarzt gestellt wird. Denkbar ist aber, dass die für eine kieferorthopädische Planung erforderlichen Bilder (OPG und FRS) aus einer aus anderen Gründen erstellten DVT „herausgerechnet“ werden, um eine weitere Strahlenbelastung zu vermeiden. Eine DVT ist nicht im Leistungskatalog der GKV verzeichnet, es handelt sich um eine reine GOZ-Leistung. Daher besteht kein Anspruch auf eine „analoge“ BEMA-Vergütung einzelner (herausgerechneter) Teilleistungen wie OPG oder FRS.