Finanzierung

Seit dem 01.07.2023 erhalten vertragszahnärztliche Praxen ausschließlich monatliche Pauschalen für die Ausstattung und den Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI). Nachdem die Verhandlungen zwischen der KZBV und dem GKV-Spitzenverband nicht zum Abschluss einer Vereinbarung über die Höhe und Abrechnung sowie weiteren Details der Tl-Pauschale geführt haben, hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 22.06.2023 den Vereinbarungsinhalt festgelegt.

Es gibt nun monatliche Pauschalen pro Praxisstandort, dessen Höhe sich u. A. nach den in der Praxis implementierten TI-Anwendungen und der Anzahl der Zahnärzte zum Quartalsende richtet. Die Auszahlungen an die Praxen können dementsprechend nur noch quartalsweise erfolgen.

Um die monatliche TI-Pauschale zu erhalten, müssen neu an die TI angebundene Praxen dies der KZV per TI-Eigenerklärung nachweisen. Zur Erbringung der Eigenerklärung melden Sie sich als Vertragszahnarzt mit Ihrem persönlichen Zugang am Serviceportal an und wählen den Menüpunkt „TI-Eigenerklärung“. Auch wenn innerhalb der Erklärung einzelne Komponenten, Dienste oder Anwendungen fehlen und nicht durch Sie bestätigt werden, sind wir gezwungen die TI-Pauschale zu kürzen oder vollständig entfallen zu lassen! Zusätzlich sind wir verpflichtet das zahnärztliche Honorar zu kürzen, wenn das VSDM nicht durchgeführt wird oder die Anwendungen elektronische Patientenakte und das E-Rezept nicht unterstützt werden.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht mit den vom BMG festgelegten Pauschalen. Den vollständigen Vereinbarungsinhalt können Sie der Bekanntgabe des BMG entnehmen.

Praxisgröße*

1-3 Zahnärzte

4-6 Zahnärzte

7-9 Zahnärzte

ab 10 Zahnärzte

monatliche TI-Pauschale ohne Reduzierung bis 31.12.2023

237,78 €

282,78 €

323,90 €

je drei zusätzliche Zahnärzte: 28,60 €

monatliche TI-Pauschale ohne Reduzierung ab 01.01.2024 246,93 € 293,67 € 336,37 € je drei zusätzliche Zahnärzte: 29,70 €

um 50 % reduzierte TI-Pauschale bei Fehlen einer Anwendung bis 31.12.2023

118,89 €

141,39 €

161,95 €

je drei zusätzliche Zahnärzte: 14,30 €

um 50 % reduzierte TI-Pauschale bei Fehlen einer Anwendung ab 01.01.2024 123,47 € 146,83 € 168,18 € je drei zusätzliche Zahnärzte: 14,85 €

TI-Anbindung in der Zeit vom 01.01.2021 und 30.06.2023 und dafür erhaltene Einmalpauschale:

 

reduzierte monatliche TI-Pauschale für 30 Monate bis 31.12.2023

131,67 €

143,29 €

151,04 €

je drei zusätzliche Zahnärzte: 14,30 €

reduzierte monatliche TI-Pauschale für 30 Monate ab 01.01.2024 136,74 € 148,81 € 156,85 € je drei zusätzliche Zahnärzte: 14,85 €

um 50 % reduzierte TI-Pauschale bei Fehlen einer Anwendung bis 31.12.2023

65,84 €

71,65 €

75,52 €

je drei zusätzliche Zahnärzte: 7,15 €

um 50 % reduzierte TI-Pauschale bei Fehlen einer Anwendung ab 01.01.2024 68,37 € 74,41 € 78,43 € je drei zusätzliche Zahnärzte: 7,43 €

Konnektortausch zwischen dem 01.01.2021 und 31.12.2023 und dafür erhaltene Einmalpauschale:

 

reduzierte monatliche TI-Pauschale für 30 Monate bis 31.12.2023

199,45 €

242,78 €

282,23 €

je drei zusätzliche Zahnärzte: 28,60 €

reduzierte monatliche TI-Pauschale für 30 Monate ab 01.01.2024 207,13 € 252,13 € 293,10 € je drei zusätzliche Zahnärzte: 29,70 €

um 50 % reduzierte TI-Pauschale bei Fehlen einer Anwendung bis 31.12.2023

99,73 €

121,39 €

141,12 €

je drei zusätzliche Zahnärzte: 14,30 €

um 50 % reduzierte TI-Pauschale bei Fehlen einer Anwendung ab 01.01.2024 103,57 € 126,06 € 146,55 € je drei zusätzliche Zahnärzte: 14,85 €
         

mindestens zwei fehlende Anwendungen oder gänzlich fehlende TI-Anbindung

0,- €

0,- €

0,- €

0,- €

*Sowohl Vertragszahnärzte als auch angestellte Zahnärzte, die zur Erbringung vertragszahnärztlicher Leistungen berechtigt sind. Bei angestellten Zahnärzten gilt die Maßgabe, dass angestellte Zahnärzte mit einem Beschäftigungsumfang von jeweils mindestens zwanzig Stunden pro Woche bei der Staffelung berücksichtigt werden. Maßgeblich ist die Größe der Vertragszahnarztpraxis am letzten Tag des jeweiligen Quartals.

Notwendige Anwendungen, Komponenten und Dienste

Voraussetzung für den Erhalt der Tl-Pauschale ist, dass die Vertragszahnarztpraxen die folgenden Anwendungen in der jeweils aktuellen Version unterstützen:

  • Notfalldatenmanagement (NFDM)/elektronischer Medikationsplan (eMP)
  • elektronische Patientenakte (ePA)
  • Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
  • elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
  • ab dem 1. Januar 2024: E-Rezept

Zudem müssen die Vertragszahnarztpraxen mit den folgenden Komponenten und Diensten ausgestattet sein:

  • Konnektor inkl. SMC-K und VPN-Zugangsdienst, ggf. in Rechenzentrum gehostet, sofern dort zugelassene Komponenten und Dienste zum Einsatz kommen, oder TI-Gateway in Verbindung mit Nutzung eines Rechenzentrum-Konnektors
  • stationäre(s) eHealth-Kartenterminal(s) inkl. SMC-KT
  • elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) oder elD für Zahnärzte mit gematik-Zulassung
  • Praxisausweis (SMC-B) oder SM-B oder elD für Vertragszahnarztpraxen mit gematik-Zulassung

Die Tl-Pauschale umfasst auch die Kosten der mobilen Kartenterminals und des TI-Messengers, obwohl diese nicht verpflichtend sind.

  • News-Portal

    Neben unseren Rundschreiben informieren wir Sie aktuell auf unserem News-Portal über Themen aus: Beruf & Politik, Abrechnung, Recht, Praxis & Team, Telematik, Amtliches, ZahnMedizin

Termine

Telematik-Hotline

Tel. 030 89004-450
Fax 030 89004-46450
telematik(at)kzv-berlin.de

  • pdf

    BMG-Bescheid

    Festlegung des Vereinbarungsinhalts gem. § 378 Absatz 2 Satz 2 i. V. m. Absatz 3 und 4 SGB V
  • pdf

    Erstattungsantrag

    Defekte TI-Komponenten

Webcode: W00207