Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren

Elektronisches Verfahren
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Die "Zettelwirtschaft" bei der Genehmigung von Behandlungsplänen soll der Vergangenheit angehören. Am 1. Juli 2022 ist das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren Zahnärzte (EBZ) gestartet.

EBZ im Praxisalltag kennenlernen

Bis Jahresende 2022 besteht die Möglichkeit, das EBZ im Praxisalltag kennenzulernen, bevor es dann zum 1. Januar 2023 als einzig mögliches Antragsverfahren für alle Zahnarztpraxen verpflichtend sein wird.  

Die frühzeitige Teilnahme bieten allen Praxen die Chance, sich in Ruhe mit dem neuen Verfahren zu beschäftigen, sich einzuarbeiten und die neuen HKP-Kürzel und KFO-Auswahllisten kennenzulernen. Es bietet sich an, mit einfachen Standardanträgen zu beginnen und kompliziertere Behandlungsanträge erst dann digital zu erstellen, wenn die zuständigen Personen in der Anwendung geübter sind. Übrigens: Jeder digital gestellte Antrag ist ein echter Fall aus der Praxis. Es ist schon heute kein zusätzlicher Papierantrag erforderlich. Ebenso können Probleme und Fragen mit dem PVS-Hersteller in Ruhe geklärt werden. Nach Bestellung der EBZ-Module steht er mit unterstützenden Tutorials und Schulungsmaterial zur Seite und vereinbart mit der Praxis einen Termin zum Anschluss an das Verfahren. Zudem haben die Krankenkassen angekündigt, für Nachfragen Ansprechpartner zu benennen.

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