Notfalldatenmanagement

Rettungsdienst
© EKH-Pictures/Adobestock

Der Notfalldatensatz (NFD) soll Ihnen in der zahnmedizinischen Praxis in Notfallsituationen schnell und sicher Zugriff auf notfallmedizinische Informationen geben, um einen ungünstigen Krankheits- oder Behandlungsverlauf abzuwenden und somit direkt gezielte Maßnahmen der Diagnostik und Therapie einzuleiten. Weiterhin kann der NFD unterstützend bei der Diagnostik und Therapiefindung für die Patienten hinzugezogen werden, da er Angaben zu Diagnosen, Medikation, Allergien/Unverträglichkeiten sowie Kontaktdaten (z. B. hausärztliche Versorgung) und besondere Hinweise enthält.

Da für die Anlage eines Notfalldatensatzes ein umfassendes Bild zu Befunden, Diagnosen, Therapiemaßnahmen und der Medikation benötigt wird, ist im Regelfall die Anlage in der hausärztlichen Praxis anzuraten. Dennoch können die Patienten bei mündlicher und schriftlicher Einwilligung einen NFD durch alle an der vertragsärztlichen oder vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Zahnärzte anlegen bzw. aktualisieren lassen. Dieser Datensatz wird auf der eGK gespeichert und steht dann wiederum allen an der Behandlung Beteiligten zur Verfügung. Auf Wunsch des Patienten kann ein Ausdruck auf Papier, ggfs. gegen Erstattung entstehender Kosten, ausgehändigt werden.

In gewöhnlichen Behandlungssituationen darf ein NFD nur mit Zustimmung der Patientin oder des Patienten eingesehen bzw. bearbeitet werden. Die Erlaubnis, auf den Datensatz zuzugreifen, ist im Voraus einzuholen. Der Zugriff wird zudem elektronisch auf der eGK dokumentiert. Im Notfall (z. B. Patient nicht ansprechbar) kann der Zugriff auf den NFD auch ohne Zustimmung erfolgen. Eine entsprechende Dokumentation eines Notfallzugriffs erfolgt elektronisch auf der eGK.

Für die Nutzung des Notfalldatenmanagement (NFDM) ist standardmäßig keine PIN-Eingabe erforderlich. Die Patienten können sich jedoch dazu entscheiden, den Notfalldatensatz durch die PIN der eGK zu sichern. Beim Auslesen außerhalb von Notfällen, dem Ändern oder dem Löschen des NFD ist nach Aktivierung des PIN-Schutzes eine Eingabe der PIN am Kartenterminal nötig.

Im Notfall ist jedoch auch bei aktivierter PIN das Auslesen ohne PIN-Eingabe möglich.

Hinweis:

  • Ändern Sie auf Wunsch des Patienten den NFD auf der eGK und der Patient hat eine elektronische Patientenakte (ePA), muss diese Änderung auch in der ePA vorgenommen werden.
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