Allgemeine Informationen
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Bundesmantelvertrag Zahnärzte
47. Änderungsvereinbarung vom 27.06.2024 -
Bundesmantelvertrag Zahnärzte
46. Änderungsvereinbarung vom 19.02.2024 -
Bundesmantelvertrag Zahnärzte
46. Änderungsvereinbarung - Hinweise der KZBV vom 26.02.2024 -
Bundesmantelvertrag Zahnärzte
46. Änderungsvereinbarung - Korrektur der KZBV zum Inkraftreten vom 28.02.2024 -
Bundesmantelvertrag Zahnärzte
41. Änderungsvereinbarung vom 07.06.2023 -
Bundesmantelvertrag Zahnärzte
41. Änderungsvereinbarung - Hinweise der KZBV vom 15.06.2023 -
Bundesmantelvertrag Zahnärzte
37. Änderungsvereinbarung vom 10.10.2022 -
Bundesmantelvertrag Zahnärzte
30. Änderungsvereinbarung vom 01.01.2022 -
Einreichungstermine Abrechnung
Allgemeine Infos KZV Berlin vom 01.08.2015 -
BEMA-Änderungen
KZBV-Rundschreiben vom Dezember 2003
Einzelne Leistungsbereiche
Im Folgenden stellen wir Ihnen allgemeine Informationen zu den einzelnen Leistungsbereichen zur Verfügung. Informationen zu spezifischen Themen sowie ergänzende PDF-Dateien und Verlinkungen zu den jeweiligen Leistungsbereichen finden Sie im Verzeichnis Abrechnung.
Ausstellen einer zahnärztlichen Überweisung
Seit Inkrafttreten des BMV-Z am 01.07.2018 wird eine Überweisung nicht mehr formlos ausgestellt, sondern erfolgt auf dem Arzneiverordnungsblatt (Muster 16 = Rezept). Dabei ist der Grund der Überweisung, der Name des Versicherten oder die Versichertennummer, der Name des überweisenden Vertragszahnarztes und seine Anschrift (Vertragszahnarztstempel) anzugeben. Überweisungen können individuell mittels EDV erstellt werden (Inhalt und Aufbau müssen dem Muster 16 entsprechen).
Für die Erstellung ist eine eingelesene eGK oder ein aktueller Versicherungsnachweis zwingend erforderlich.
Damit für den Patienten die freie Arztwahl gewährleistet ist, darf im Regelfall die Überweisung nicht auf einen bestimmten Arzt/Zahnarzt ausgestellt werden. Lediglich sollte nur eine Gebietsbezeichnung aufgeführt werden wie z. B. „Oralchirurgie“. Als Ausnahmefall gilt es beispielsweise dann, wenn der Patient von einem Spezialisten behandelt werden muss und im Prinzip keine Auswahl an Ärzten hat. Eine Abstimmung mit dem Patienten ist hierbei aber dringend erforderlich.
Überweisungen zur Weiterbehandlung durch einen anderen Zahnarzt, sind weiterhin nur in Ausnahmefällen möglich.
Downloads
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BEMA Teil 1
Ergänzende Hinweise KCH-Leistungen -
Bemerkungsfelder
zu Geb.-Nr. im Praxisverwaltungssystem -
Endodontie
Kasse oder privat? -
GOÄ – Zahnärztliche Leistungen
Teile B IV bis B VI und V -
GOÄ – Zahnärztliche Leistungen
Teile J, L und N -
Mehrfachabrechnung
BEMA-Nr. Ä 925a (Rö2) -
Mundgesundheitsplan
für Versicherte und Pflege- oder Unterstützungspersonen -
Wurzelkanalbehandlung von Molaren
Gemeinsame Erklärung KZBV/GKV Spitzenverband -
Zysten - Entfernung
BEMA-Pos. 56
Downloads
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BEL II - Verzeichnis
Ergänzende Hinweise KFO-Behandlung -
BEMA Teil 3
Ergänzende Hinweise KFO-Behandlung -
KFO-Begleitleistungen
Ergänzende Hinweise -
KFO-Materialkategorien
Nr. 5001 bis 5999 -
KIG-Liste
Kieferorthopädische Indikationsgruppen, Schema -
Mehr- und Zusatzleistungen
Beschluss Bewertungsausschuss Katalogeinführung vom 24.04.2023
Downloads
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BEL II - Verzeichnis
Anlage 1 zur Vereinbarung vom 1.7.2013 -
BEL II - Verzeichnis
Ergänzende Hinweise - Zahnersatz und Zahnkronen -
BEMA Teil 5
Ergänzende Hinweise - Zahnersatz und Zahnkronen -
BEMA-Nr. 98e
Beschluss des Bewertungsausschusses vom 12.9.2013 -
ZE-Richtlinie - Änderung
GBA vom 18.2.2016 - Anpassung in Teil D Abschnitt II Nr. 22 und 24 -
ZE-Versorgung
Vereinbarung KZBV/GKV-SV vom 25.4.2018