Videosprechstunde

Videosprechstunde | Videofallkonferenz | Telekonsil Technikzuschlag

Telemedizin
© Andrey Popov/AdobeStock

Die Videosprechstunde mit dem Patienten und die Videofallkonferenz mit dem Pflegepersonal können bei Versicherten, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe erhalten, und bei Versicherten, die zahnärztliche Leistungen im Rahmen eines Kooperationsvertrages gemäß § 119b Abs. 1 SGB V beanspruchen, abgerechnet werden.

Die Geb.-Nrn. können wie folgt abgerechnet werden:

BEMA-Nr. Leistung Punkte
VS Videosprechstunde 16
VFK Videofallkonferenz mit an der Versorgung des Versicherten beteiligten Pflege- und Unterstützungspersonen
a) bezüglich eines Versicherten
b) bezüglich jedes weiteren Versicherten in unmittelbarem Zusammenhang

 


12
6

Die Telekonsile sind für alle Versicherten abrechenbar.
181 ksl konsiliarische Erörterung mit Ärzten und Zahnärzten
a) persönlich oder fernmündlich
b) im Rahmen eines Telekonsils

14
16
182 ksl konsiliarische Erörterung mit Ärzten und Zahnärzten im Rahmen eines Kooperationsvertrages gemäß § 119b Abs. 1 SGB V
a) persönlich oder fernmündlich
b) im Rahmen eines Telekonsils



14
16

Wenn Sie einen Vertrag mit einem Videodienstanbieter geschlossen haben, können Sie einen Technikzuschlag berechnen. Dieser kann höchstens zehnmal im Quartal abgerechnet werden. Einige Videodienstanbieter haben die entsprechenden Nachweise bereits erbracht, dass sie die geforderten Voraussetzungen der Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde gemäß § 291g Absatz 5 SGB V (Anlage 16 BMV-Z) erfüllen.
TZ Technikzuschlag für Videosprechstunde, Videofallkonferenz oder Videokonsil 16
  • News-Portal

    Neben unseren Rundschreiben informieren wir Sie aktuell auf unserem News-Portal über Themen aus: Beruf & Politik, Abrechnung, Recht, Praxis & Team, Telematik, Amtliches, ZahnMedizin

Termine

KCH-Hotline

Tel. 030 89004-401
Fax 030 89004-46401
kch(at)kzv-berlin.de

Einreichungstermine

Letzter Einreichungstermin für die Monatsabrechnung:
KB | PAR | ZE 12/2024
Donnerstag, 02.01.2025

--------------------------------------
Letzter Einreichungstermin für die Quartalsabrechnung:
KCH | KFO IV. Quartal 2024
Montag, 06.01.2025

Einreichungstermine 2024

Webcode: W00486