Elektronisches Rezept

Elektronisches Rezept
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Das elektronische Rezept (E-Rezept) ersetzt das Muster 16-Formular für alle Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln über die gesetzliche Krankenversicherung.

Einführung des E-Rezeptes

Die Gesellschafterversammlung der gematik hat im Juni 2023 beschlossen, mit der verpflichtenden bundesweiten Einführung des E-Rezepts zum 01. Januar 2024 zu starten. Einen gestuften Rollout (wie ursprünglich geplant) wird es nicht mehr geben. Im aktuell kursierenden Gesetzesentwurf zum Digital-Gesetz (DigiG) ist vorgesehen, diese Verpflichtung mit einer Sanktionierung zu verknüpfen: Praxen, welche die erforderliche Technik zum Ausstellen eines E-Rezepts nicht vorhalten, wird die Vergütung pauschal um ein Prozent gekürzt, bis der Nachweis erbracht wird, dass die Praxis "E-Rezept-ready" ist. Für diesen Zeitraum soll zudem die monatliche TI-Pauschale der Praxis halbiert werden. Auch wenn das DigiG noch nicht verabschiedet worden ist, muss aktuell davon ausgegangen werden, dass der Rollout des E-Rezepts bis Ende 2023 abgeschlossen sein muss.

Zahnarztpraxen, die bislang noch keine Erfahrungen mit dem E-Rezept gesammelt haben, sollten deshalb die Zeit nutzen und sich zeitnah vorbereiten, um die Anwendung in ihre Praxisabläufe einzubinden.

Soweit der Praxis das Ausstellen eines E-Rezeptes technisch nicht möglich ist, kann für die Verordnungsdaten weiterhin das Arzneiverordnungsblatt Muster 16 (rosa Rezept) verwendet werden.

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