Befundklasse 5
Lückengebiss nach Zahnverlust in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist
- Partielle Kunststoffprothesen, die aufgrund einer unsicheren Prognose der Restzähne oder aus anderen Gründen mit gebogenen oder gegossenen Halteelementen gefertigt werden, entsprechen der Befundklasse 5. Dies gilt auch für Kinderprothesen
FZ 5.1 – Interimsprothese zum Ersatz von bis zu 4 Zähnen
Lückengebiss nach Zahnverlust von bis zu 4 Zähnen in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist
Regelversorgung Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA): 96a, 98a, 98f, 89
FZ 5.2 – Interimsprothese zum Ersatz von 5 bis 8 Zähnen
Lückengebiss nach Zahnverlust von 5 bis zu 8 Zähnen in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist
Regelversorgung BEMA: 96b, 98a, 98f, 89
FZ 5.3 – Interimsprothese zum Ersatz von mehr als 8 Zähnen
Lückengebiss nach Zahnverlust von mehr als 8 Zähnen in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist
Regelversorgung BEMA: 96c, 98a, 98b, 98c, 98f, 89
FZ 5.4 – Interimsprothese bei zahnlosen Kiefer
Zahnloser Ober- oder Unterkiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist
Regelversorgung BEMA: 97a, 98a, 89