Sprechstundenbedarf

Den Sprechstundenbedarf (SSB) Ihrer Praxis erhalten Sie über ein Privatrezept in der Apotheke oder auch über ihren Dentalhandel. Wie bereits seit Beginn 2012 im Ersatzkassenbereich und bei den Polizeivollzugsbeamten mit Anspruch auf freie Heilfürsorge praktiziert, erfolgt seit dem 01.01.2013 die Rückvergütung des SSB im Primärkassenbereich auch durch die Anhebung des KCH-, PAR- und KB-Punktwertes. Die SSB-Kosten sind somit im Punktwert „eingepreist“.

Bundeswehr und Bundespolizei

Für den Sprechstundenbedarf bei der Bundeswehr und der Bundespolizei ist ein Pauschalbetrag in Höhe von 1,9064 € (seit 01.01.2023) je abgerechneten Abrechnungsschein vereinbart worden.

Den Sprechstundenbedarf erhalten Sie über ein Privatrezept in der Apotheke oder über ihren Dentalhandel. Die anfallenden Kosten tragen Sie zunächst. Der Ihnen zustehende Pauschalbetrag wird dann bei Ihrer Abrechnung vergütet.

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Termine

KCH-Hotline

Tel. 030 89004-401
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