Füllungen

Leistungstext Geb.-Nrn. 13 a–d) und 13 e–h)

Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem Füllmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder die Benutzung anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung und Polieren.

Kompositfüllungen im Seitenzahnbereich sind nach den Nrn. 13 e), f), g) und h) nur abrechnungsfähig,

  • wenn sie entsprechend der Adhäsivtechnik erbracht werden.
  • bei Kindern bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, bei Schwangeren, bei Stillenden.
  • wenn eine Amalgamfüllung absolut kontraindiziert ist (siehe Abrechnungsbestimmungen).
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Termine

KCH-Hotline

Tel. 030 89004-401
Fax 030 89004-46401
kch(at)kzv-berlin.de

Einreichungstermine

Letzter Einreichungstermin für die Monatsabrechnung:
KB | PAR | ZE 04/2024
Dienstag, 30.04.2024

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Letzter Einreichungstermin für die Quartalsabrechnung:
KCH | KFO II. Quartal 2024
Freitag, 05.07.2024

Einreichungstermine 2024

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